Beschreibung
Inhaber von dinglichen Rechten an Grundstücken, die
- Änderungen der Form und der Fläche von Grundstücken
- Änderungen infolge der Errichtung, des Umbaus oder des Abrisses von Gebäuden
sind verpflichtet, diese Änderungen mittels einer Katasteraktualisierungsurkunde, der so genannten Fraktionierungsart, mitzuteilen, die von einem qualifizierten Techniker mit der Software PreGeo (weitere Einzelheiten unter https://www.provincia.tn.it/News/Pregeo) erstellt wird.
Beschränkungen
Die Gebühren sind für jeden Zulassungsantrag zu entrichten, der innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung über die Nichtzulassung ein zweites Mal gestellt werden kann, ohne dass weitere Gebühren zu entrichten sind.