Beschreibung
Mit der Einreichung des Grundstücksantrags wird das Grundstücksverfahren eingeleitet. Im Rahmen des Tavolare-Verfahrens, das nicht administrativer, sondern gerichtlicher Natur ist, übt der Tavolare-Richter die Kontrolle über die Gültigkeit und Wirksamkeit der Urkunden aus, auf deren Grundlage eine bestimmte Eintragung beantragt wird. Das Verfahren in Tavolari-Angelegenheiten wird durch die Vorschriften in Kapitel III des Tavolare-Gesetzes (Anhang zum Königlichen Dekret Nr. 499 vom 28. März 1929), durch das Regionalgesetz Nr. 4 vom 14. August 1999, das Gesetz über die Computerisierung, und durch die entsprechende Durchführungsverordnung, die durch das Präsidialdekret Nr. 6/L vom 19.04.2007 genehmigt wurde, geregelt.
Vorbehaltlich der im Gesetz festgelegten Ausnahmen beginnt das Tavolare-Verfahren mit der Einreichung eines schriftlichen Antrags bei dem örtlich zuständigen Tavolare-Richter, d.h. bei dem Richter, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet, auf die sich der Antrag bezieht.
Ab dem 6. April 2020 kann der Antrag auf Eintragung gemäß dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 339 vom 13. März 2020 und der sich daraus ergebenden Verfügung des Direktors des Grundbuchamts Nr. 2 vom 26. März 2020 nur noch online übermittelt werden. Die bei den Ämtern eingehenden Anträge in Papierform, die entweder von Hand oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht protokolliert.
Der Interessent kann den Antrag selbständig vorbereiten und elektronisch übermitteln. Die elektronische Einreichung erfolgt über das Openkat-Portal www.openkat.tn.it.
Die Klageschrift muss enthalten
- die Angabe des Richters, an den sie gerichtet ist
- den Namen, den Vornamen, das Datum, den Geburtsort und die Steuernummer, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, den Namen oder die Firma und die Mehrwertsteuernummer, wenn es sich um eine juristische Person handelt
- die Angaben zu den Titeln, auf deren Grundlage die Eintragung beantragt wird
- die Katasterdaten der Immobilie (Katastergemeinde, Katasterparzelle und -flurstücke)
- den Inhalt der beantragten Eintragung
- Name, Vorname und Wohnsitz der Personen, denen die Verfügung zugestellt werden soll
- die Unterschrift des Antragstellers; eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht erforderlich
Die Unterlagen, auf deren Grundlage die Eintragung beantragt wird, müssen dem Antrag unter Einhaltung der im Tavolare-Gesetz (Art. 26 und 27, Art. 31 ff.) festgelegten Anforderungen beigefügt werden
Beschränkungen
Um einen Grundbuchantrag elektronisch ausfüllen und einreichen zu können, ist es notwendig, einen Zugang zum Openkat-Portal zu erhalten, indem man den gebührenfreien "F"-Vertrag unterschreibt (wenden Sie sich an den Betreiber unter openkat@provincia.tn.it). Nach der Unterzeichnung des Vertrages stellt der Openkat-Betreiber dem Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang zum Portal zur Verfügung.