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Agronomische Verwertung von Tierdung und Gärresten

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Informationen zur Einhaltung der geltenden Vorschriften.

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Tierische Abfälle, sowohl fest als auch flüssig (Mist, Gülle usw.), sowie Gärrestkönnen durch kontrollierte Ausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen agronomisch verwertet werden. ( agronomisch = Steigerung des Ertrags des Bodens).

Untertierischen Abfällenodertierischen Abwässern versteht mandie Gesamtheit der in einer Nutztierhaltung anfallenden Abfälle, bestehend aus festen und flüssigen Ausscheidungen (Kot und Urin), etwaigen festen Materialien pflanzlichen Ursprungs, die als Einstreu verwendet werden, Trink- und Waschwasser sowie nicht verbrauchten Futterresten.

Unter Gärrestversteht man das Produkt, das in betriebseigenen oder betriebsübergreifenden Anlagen zur anaeroben Vergärung gewonnen wird, die mit Materialien und Stoffen – allein oder in Mischungen – wie Gülle, Einstreu, Rückständen aus der Agrar- und Lebensmittelindustrie, tierischen Nebenprodukten usw. beschickt werden.

Die Verwendung dieser Produkte unterliegt der Einhaltung der nationalen Vorschriften und der unten aufgeführten Landesbestimmungen. 

Aufgrund der regelmäßigen Kontrollen der Oberflächenwasserqualität, die von der Landesagentur für Umweltschutz (APPA) gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt wurden, musste im Jahr 2021 auf dem Gebiet der Provinz Trient drei durch Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs gefährdete Gebiete (ZVN) ausgewiesen werden, die den Einzugsgebieten der folgenden Gewässer entsprechen:

- Rio Moscabio im Val di Non;

- der Serraia-See auf der Hochebene von Piné;

- der Fluss Brenta im Abschnitt zwischen Levico und Borgo Valsugana.

Für Betriebe und Flächen, die in diese Gebiete fallen, müssen spezifische Vorschriften hinsichtlich der landwirtschaftlichen Verwendung von tierischen Ausscheidungen (Gülle und Jauche), des in anaeroben Vergärungsanlagen erzeugten Gärrests, der organischen Bodenverbesserungsmittel sowie anderer stickstoffhaltiger Düngemittel, einschließlich mineralischer.

Zusätzlich zu den Vorschriften und Auflagen im Zusammenhang mit der Ausbringung dieser Stoffe auf landwirtschaftlichen Flächen sind Betriebe, die sowohl in der gewöhnlichen Zone (ZO) als auch in der nitratgefährdeten Zone (ZVN) liegen, verpflichtet, administrative Auflagen in Bezug auf Folgendes einzuhalten:

- Einreichung der Meldung;

- Vorlage des agronomischen Nutzungsplans (PUA);

- Führung des Düngungsregisters.

Berechnung des im Betrieb erzeugten Stickstoffs

Diese Angabe ist erforderlich, um festzustellen, ob der Betrieb zu denjenigen gehört, die zur Einreichung der Meldung und des PUA verpflichtet sind.

Es handelt sich um die Gesamtstickstoffproduktion des Betriebs (kg), die sich aus der Summe des durchschnittlichen jährlichen Stickstoffausstoßes jeder im Betrieb vorhandenen Tierkategorie ergibt; dabei wird auf die in der nationalen Datenbank erfassten Tiere Bezug genommen und es gelten die in Anhang I des Ministerialdekrets Nr. 5046 festgelegten Koeffizienten.

Die Meldung muss vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Betriebs mindestens 30 Tage vor Beginn der Verwertungsmaßnahmen eingereicht werden und – vorbehaltlich der Bestimmungen zur einheitlichen territorialen Genehmigung (AIA) – mindestens alle 5 Jahre ab dem Datum der ersten Einreichung oder der letzten Änderung erneuert werden.

An wen es sich richtet

An landwirtschaftliche Betriebe, die Gülle produzieren und verwenden.

So geht es

Die Anträge müssen elektronisch über das Integrierte Informationssystem für die Landwirtschaft (A4G) eingereicht werden,

  • entweder eigenständig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Beratungsstellen (CAA)
  • unter folgender Adresse: https:\a4g.provincia.tn.it
  • im Bereich „Anträge – Tierische Ausscheidungen“

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Je nach Unternehmensart sind folgende Unterlagen einzureichen:

MITTEILUNG

– einzureichen von:

  • Betriebe, die in einem normalen Gebiet (ZO) eine Stickstoffmenge pro Feld von mehr als 3.000 kg/Jahr produzieren;
  • Betriebe, die in einem nitratgefährdeten Gebiet (ZVN) eine Stickstoffmenge pro Anbaufläche von mehr als 1.000 kg/Jahr produzieren;
  • alle Betriebe, die zur Erstellung eines agronomischen Nutzungsplans (PUA) verpflichtet sind.

Die Meldung muss zudem aktualisiert werden, wenn sich wesentliche Änderungen (Zunahme oder Abnahme um mehr als 20 %) der UBA-Belastung, der Betriebsflächen oder des Verhältnisses zwischen diesen ergeben. 

Um die Bewirtschaftung von Tierdung und Gärresten zu erleichtern und deren Rückverfolgbarkeit im Falle einer Abgabe an Dritte zu gewährleisten, ist die Erstellung eines Transportdokuments unter Verwendung des folgenden Musters vorgesehen: „Beförderungsdokument“ und/oder Abtretungsvereinbarungen unter Verwendung der folgenden Vorlage: „Übertragungsvereinbarung“

AGRONOMISCHER VERWENDUNGSPLAN

Der agronomische Verwertungsplan für tierische Gülle (PUA) ist das wichtigste technische Instrument des Aktionsprogramms für Gebiete, die durch landwirtschaftliche Quellen nitratgefährdet sind. Es wurde konzipiert, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Stickstoff, der dem Boden zugeführt werden soll, und dem voraussichtlichen Bedarf der Kulturen herzustellen. Der PUA ist ein vorausschauendes Dokument, das im Laufe der Umsetzung entsprechend den Bewirtschaftungsmaßnahmen angepasst werden kann.

Er muss vorgelegt werden von:

  • Betriebe, die in ZVN eine Stickstoffmenge von mehr als 3.000 kg/Jahr auf die Felder ausbringen;
  • Betriebe, die einer integrierten Umweltgenehmigung (AIA) unterliegen;
  • Tierhaltungsbetriebe mit mehr als 500 UBA;
  • Betriebe mit anaeroben Vergärungsanlagen;
  • Betriebe, die beabsichtigen, eine Stickstoffmenge von mehr als 340 kg/ha/Jahr auf die Felder auszubringen.

Für die Erstellung des PUA wurden spezielle Leitlinien erstellt, die mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 2042 vom 11. November 2022 genehmigt wurden.

DÜNGERREGISTER

Es handelt sich nicht um ein Formular, das beim Dienst einzureichen ist, sondern es muss ausgefüllt und im Betrieb aufbewahrt werden, wobei folgende Vorlage zu verwenden ist: „Düngungsregister“

Es muss von Betrieben ausgefüllt werden, die Tierdung und ähnliche Stoffe oder organische Stickstoffdünger in einer Stickstoffmenge auf dem Feld verwenden, die folgende Werte überschreitet:

  • 3.000 kg/Jahr in ZO;
  • 1.000 kg/Jahr in ZVN.

Die Düngungsmaßnahmen müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Durchführung eingetragen werden.

Das Verzeichnis ist im Betrieb für die drei auf das Jahr der Erstellung folgenden Jahre aufzubewahren.

 

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Mitteilung muss vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens mindestens 30 Tage vor Beginn der Nutzung eingereicht werden und – vorbehaltlich der Bestimmungen zur einheitlichen territorialen Genehmigung (AIA) – mindestens alle 5 Jahre ab dem Datum der ersten Einreichung oder der letzten Änderung erneuert werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

"Criteri e norme tecniche generali per la disciplina regionale dell'utilizzazione agronomica degli effluenti di allevamento e delle acque reflue di cui all'art. 113 del Decreto legislativo 3 aprile 2006 n. 152, nonché per la produzione e l'utilizzazione agronomica del digestato.

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Designazione di zone vulnerabili ai nitrati di origine agricola, per la provincia di Trento, ai sensi della revisione prevista dal Decreto Legislativo n. 152 del 3 aprile 2006 e s.m..

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Rettifica, per errore materiale, dell'allegato A alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1015 di data 18 giugno 2021, avente per oggetto: 'Designazione di zone vulnerabili ai nitrati di origine agricola, per la provincia di Trento, ai sensi della revisione prevista dal Decreto Legislativo n. 152 del 3 aprile 2006 e s.m..'.

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Approvazione delle disposizioni, dei criteri e delle norme tecniche per l'utilizzazione agronomica degli effluenti di allevamento e del digestato - in attuazione dell'articolo 19 bis, comma 1, lettera a), del Decreto del Presidente della Giunta provinciale 26 gennaio 1987, n. 1-41/Legisl. - e del Programma d'azione provinciale, unitamente al relativo Rapporto ambientale, per le zone vulnerabili da nitrati di origine agricola ai sensi della Direttiva Nitrati 91/676/CEE e del Decreto Legislativo 3 aprile 2006, n. 152.

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Approvazione delle linee guida per la redazione del Piano di Utilizzazione agronomica (PUA)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.08.2026 12:15

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