Änderung der Umweltverträglichkeitsmaßnahme

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Dieses Verfahren betrifft die Änderung der UVP-Maßnahme für den Fall, dass die Umweltanforderungen/-bedingungen neu definiert werden müssen.

An wen es sich richtet

Öffentliches oder privates Subjekt, das das Projekt vorschlägt.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter der vorschlagenden Einrichtung oder von seinem Bevollmächtigten (der dem Antrag eine schriftliche Vollmacht beifügt) eingereicht werden.

So geht es

Der Antragsteller reicht den Antrag auf Änderung der Maßnahme bei der O.U. für Umweltprüfungen ein und fügt die entsprechenden technisch-ökologischen Unterlagen in elektronischem Format bei.

Das Antragsformular und die beigefügten Unterlagen sind vorzugsweise per zertifizierter E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln valamb.appa@pec.provincia.tn.it.

Besondere Fälle

Die Verlängerung von UVP-Anordnungen, die vor dem Inkrafttreten des Provinzgesetzes Nr. 6 von 2019 (Veröffentlichung im BUR Nr. 39 vom 26.09.2019) erteilt wurden, erfolgt gemäß Artikel 10 des Dekrets des Provinzpräsidenten vom 20. Juli 2015, Nr. 9-23/Leg

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für die Änderung/Verlängerung einer UVP-Maßnahme;
  2. Bericht über die Gründe für die beantragte Änderung und das Fehlen erheblicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt;
  3. aktualisiertes Projekt mit den vorgeschlagenen Änderungen
  4. aktualisierte Umweltverträglichkeitsstudie mit den vorgeschlagenen Änderungen.

NBAus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten ist es erforderlich, dass die zu veröffentlichenden technischen Unterlagen nicht handschriftlich unterschrieben sind. Aus diesem Grund ist es vorzuziehen, dass alle Unterlagen von den Herausgebern digital unterzeichnet werden oder dass eine nicht unterzeichnete Kopie (zusätzlich zur unterzeichneten Kopie) für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wird und dass das Formular Erklärung über die Übereinstimmung der Unterlagen für Umweltprüfungsverfahren (UVP) ausgefüllt wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

85 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach der Einreichung des Antrags, es sei denn, der Antrag wird ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina provinciale della valutazione dell'impatto ambientale. Modificazioni della legislazione in materia di ambiente e territorio e della legge provinciale 15 maggio 2013, n. 9 (Ulteriori interventi a sostegno del sistema economico e delle famiglie)

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 17 settembre 2013, n. 19 (legge provinciale sulla valutazione d'impatto ambientale 2013), in materia di valutazione dell'impatto ambientale (VIA) e di provvedimento autorizzatorio unico provinciale (PAUP)

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Norme in materia ambientale.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 16:56

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