Änderung der Umweltbedingungen Vorschrift für die Prüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung

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Im Anschluss an das Verfahren zur Prüfung der UVP-Zulässigkeit eines Werks, das mit dem Ergebnis abgeschlossen wurde, dass es unter bestimmten Umweltbedingungen nicht UVP-pflichtig ist, kann der Adressat der Maßnahme bei der zuständigen Provinzstruktur eine Änderung der Umweltbedingungen beantragen, indem er einen mit entsprechenden Unterlagen versehenen Antrag einreicht.

An wen es sich richtet

Öffentliches oder privates Subjekt, Projektträger und Empfänger eines UVP-Bescheids mit Umweltauflagen

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des vorschlagenden Subjekts oder von seinem Bevollmächtigten (der dem Antrag eine schriftliche Vollmacht beifügt) eingereicht werden.

Die zuständige Provinzstruktur kann die Umweltbedingungen der Maßnahme zur Überprüfung der UVP-Pflichtigkeit ändern, wenn sich die Sachlage ändert, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme nicht vorhersehbar war, und die es unmöglich macht, dieselben Bedingungen einzuhalten, oder wenn technologische Neuerungen eine effizientere Durchführung ermöglichen.

So geht es

Der Antragsteller reicht den Antrag auf Änderung der Umweltbedingungen bei der O.U. für Umweltprüfungen ein und fügt die entsprechenden umwelttechnischen Unterlagen in elektronischem Format bei.

Das Antragsformular und die beigefügten Unterlagen sind vorzugsweise per zertifizierter elektronischer Post an die folgende Adresse zu übermitteln valamb.appa@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular;
  2. Bericht über das Vorhandensein der in Artikel 5, Absatz 8 bis des Provinzialgesetzes Nr. 19 vom 17. September 2013 genannten Voraussetzungen (zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Maßnahme nicht vorhersehbare Änderungen der Sachlage, die es unmöglich machen, dieselben Bedingungen einzuhalten, oder das Vorhandensein technologischer Neuerungen, die eine effizientere Umsetzung ermöglichen) und das Fehlen erheblicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt
  3. eine vorläufige Umweltstudie, die auf die vorgeschlagenen Änderungen aktualisiert wurde und gemäß Anhang IV-bis des zweiten Teils des Gesetzesdekrets Nr. 152/2006 (Umweltgesetzbuch) erstellt wurde;
  4. Liste der Dokumente - Blatt A;
  5. Vollmacht des Antragstellers, falls vorhanden.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:55

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