An wen es sich richtet
Öffentliches oder privates Subjekt, Projektträger und Empfänger eines UVP-Bescheids mit Umweltauflagen
Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des vorschlagenden Subjekts oder von seinem Bevollmächtigten (der dem Antrag eine schriftliche Vollmacht beifügt) eingereicht werden.
Die zuständige Provinzstruktur kann die Umweltbedingungen der Maßnahme zur Überprüfung der UVP-Pflichtigkeit ändern, wenn sich die Sachlage ändert, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme nicht vorhersehbar war, und die es unmöglich macht, dieselben Bedingungen einzuhalten, oder wenn technologische Neuerungen eine effizientere Durchführung ermöglichen.