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APIA - Provinzialarchiv der landwirtschaftlichen Betriebe

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Am 1. Juli 2001 nahm das Provinzarchiv für landwirtschaftliche Unternehmen (APIA) seine Tätigkeit auf, das durch die Vorschriften in Kapitel II des Provinzgesetzes Nr. 11 vom 4. September 2000 geregelt wird.

Beschreibung

Das Provinzarchiv für landwirtschaftliche Unternehmen (APIA), im Folgenden Archiv genannt, ist ein Instrument zur Identifizierung und Qualifizierung der in der Landwirtschaft tätigen Unternehmen, um die von der Gesetzgebung und der Programmplanung der Provinz sowie von den Vorschriften des Staates und der Europäischen Union vorgegebenen Ziele zu erreichen.

An wen es sich richtet

An Unternehmer, die in der Provinz Trient landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Das Archiv ist in einen ersten und einen zweiten Teil gegliedert.

In die erste Abteilung des Archivs können sich Einzelunternehmer oder Personengesellschaften eintragen lassen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen

a) Sie müssen im Unternehmensregister gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 580 vom 29. Dezember 1993 (Neuorganisation der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern) in der besonderen Abteilung für landwirtschaftliche Unternehmer oder Kleinunternehmer als Direktanbauer eingetragen sein

b) beim Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INPS) als landwirtschaftlicher Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eingetragen sein

c) über eine ausreichende berufliche Leistungsfähigkeit verfügen

d) die Landwirtschaft als Hauptberuf ausüben.

Im Rahmen des ersten Abschnitts werden die direkten landwirtschaftlichen Familienbetriebe von anderen Unternehmen unterschieden.

Einzelunternehmer oder verbundene Unternehmer, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können in Abteilung zwei des Registers eingetragen werden

a) Sie müssen im Unternehmensregister gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 580 vom 29. Dezember 1993 (Neuorganisation der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern) in der besonderen Abteilung für landwirtschaftliche Unternehmer oder Kleinunternehmer als Direktvermarkter eingetragen sein

(b) über eine ausreichende berufliche Leistungsfähigkeit verfügen

(c) mindestens 300 Arbeitsstunden pro Jahr der landwirtschaftlichen Tätigkeit widmen.

So geht es

Antrag auf Eintragung in das Register

Für die Eintragung in das Register muss lediglich ein Antrag bei der für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe zuständigen Dienststelle (nachstehend "zuständige Dienststelle" genannt) gestellt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Mit Beschluss Nr. 815 vom 21. April 2006 genehmigte der Provinzialrat die Vorschriften für die Erstellung, Pflege und Verwaltung des Provinzarchivs für landwirtschaftliche Unternehmen (A.P.I.A.) in Anwendung von Kapitel II des Provinzgesetzes Nr. 11/2000, Art. 9, und damit auch die für die Eintragung, Änderung und Löschung im Provinzarchiv für landwirtschaftliche Unternehmen erforderlichen Formulare.

Mit diesen Formularen wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Angaben zu den Unternehmen mit den anderen Verwaltungsverfahren zu vereinheitlichen, um die Verwaltungsvereinfachung zu fördern und die Belastung der Benutzer zu verringern.

Für die Registrierung bei APIA ist es erforderlich, ein aktualisiertes (d.h. validiertes) landwirtschaftliches Dossier (d.h. validiert). Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Aktivierung der Registrierungs- und Änderungsverfahren.

Über die im Dossier eingetragenen Kontaktdaten können alle Mitteilungen nach der Einreichung der Anträge empfangen werden.

Die Interessenten müssen daher vor der Einreichung eines Antrags oder der Übermittlung einer Unternehmensaktualisierung die Erstellung oder Aktualisierung der Unternehmensakte bei einem der von der Autonomen Provinz Trient zugelassenen Zentren für landwirtschaftliche Unterstützung (CAA ) veranlassen.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modificazioni alla legge provinciale 5 novembre 1990, n. 28 (Istituto agrario di San Michele all'Adige), alla legge provinciale 26 novembre 1976, n. 39 (Provvedimenti per la ristrutturazione e lo sviluppo dell'agric

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 12:54

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