Datensatz
Die Beauftragung von Sozialdienstleistungen durch öffentliche Einrichtungen ist nur in Bezug auf Einrichtungen möglich, die in das Register der akkreditierten Einrichtungen eingetragen sind, wie in Artikel 10 des Präsidialerlasses Nr. 3-78/Leg vom 9. April 2018, der unten veröffentlicht wird, vorgesehen.
Einrichtungen des dritten Sektors und öffentliche personenbezogene Dienstleistungsunternehmen können eine Akkreditierung beantragen.
Für die Erbringung von Sozialdienstleistungen im Rahmen der freien Marktwirtschaft ist hingegen eine Genehmigung erforderlich, die von der Provinz erteilt wird, woraufhin die Einrichtungin die Liste der zugelassenen Einrichtungen für die Verwaltung von Sozialdienstleistungen eingetragen wird.
Akkreditierte Subjekte sind ebenfalls zugelassen.
Die Vorschriften über Genehmigungen und Akkreditierungen sowie die Verfahren für die Verwaltung und Beauftragung von Sozialdienstleistungen sind seit dem 1. Juli 2018 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden ausführlichen Seite.
<p>Es ist möglich, das Register der akkreditierten Einrichtungen nach Organisation, funktionaler Aggregation/anderen Arten von Diensten, Name und Gemeinde des aktivierten Dienstes zu filtern. Es ist auch möglich, das gesamte Register herunterzuladen.</p>