Datensatz
Einrichtungen (Einrichtungen des dritten Sektors, private Einrichtungen, APSP, Stiftungen ...), die im Bereich der Sozialfürsorge tätig sind, müssen gemäß dem Präsidialdekret Nr. 3-78/Leg vom 9. April 2018 eine Genehmigung erhalten.
Die Genehmigung wird von der Provinz ausgestellt und stellt den notwendigen Titel für die Erbringung von Sozialdienstleistungen in einem System der freien Marktwirtschaft dar.
Die zugelassenen Einrichtungen sind in der Liste der zugelassenen Einrichtungen für die Verwaltung sozialer Hilfsdienste gemäß Artikel 4, c. 4, des Präsidialdekrets Nr. 3-78/Leg. vom 9. April 2018 enthalten, die im Folgenden veröffentlicht wird.
Die Beauftragung von Sozialdienstleistungen durch öffentliche Einrichtungen ist hingegen nur in Bezug auf Einrichtungen möglich, die im Register der akkreditierten Einrichtungen eingetragen sind.
Akkreditierte Einrichtungen sind auch zugelassen.
Die Vorschriften über Genehmigungen und Akkreditierungen sowie die Verfahren für die Verwaltung und Beauftragung von Sozialdienstleistungen sind seit dem 1. Juli 2018 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden ausführlichen Seite.
<p>Sie können die Liste der zugelassenen Stellen nach Organisation, Funktionsgruppe/sonstiger Dienstart, Name und Gemeinde des aktivierten Dienstes filtern. Es ist auch möglich, die gesamte Liste herunterzuladen.</p>