Datensatz
Die Liste ist in 3 Abschnitte unterteilt:
A: Freiwillige Organisationen, die eine Vereinbarung mit der Provinz haben, gemäß Artikel 10 des Provinzgesetzes Nr. 2 vom 10. Januar 1992, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Provinzgesetzes Nr. 9 vom 1. Juli 2011 und späterer Änderungen und Ergänzungen, "Regelung der Zivilschutzaktivitäten in der Provinz Trient";
B: die Freiwilligen Feuerwehren, ihre Verbände und der Verband der Freiwilligen Feuerwehren
C: Organisationen, zu deren institutionellen Zielen der Katastrophenschutz gehört und die die Anforderungen des Artikels 3 erfüllen (All. 001 REFERENCE: 2014-D327-00007).
Die Liste wird nach erfolgreichem Abschluss eines Antrags auf erneute Eintragung von freiwilligen Katastrophenschutzorganisationen aktualisiert, deren Antrag und vorgelegte Unterlagen die Bewertung des Vorliegens der in Artikel 3 der Anlage 1 des Beschlusses der Diputación Foral Nr. 330 vom 7. März 2014 vorgesehenen Anforderungen bestanden haben.