Anträge auf Gewährung des Solidaritätsbeitrags für Prozesskostenhilfe für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, können ab dem 15. Januar 2026 gestellt werden. Der Zuschuss wird für die tatsächlich entstandenen Prozesskosten bis zu einer Gesamthöchstgrenze von 5.000 € gewährt, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind Frauen, auch Minderjährige, mit Wohnsitz in der Provinz Trient, die Opfer von Gewalt geworden sind und die für territoriale Sozialdienste oder zugelassene Einrichtungen wie Zufluchtshäuser und Anti-Gewalt-Zentren zuständig sind. Dies geht aus den Kriterien hervor, die der Provinzialrat auf Vorschlag von Präsident Maurizio Fugatti verabschiedet hat.
Veröffentlichungsdatum: 20.12.2025