Stellungnahme für feste Bauten (wie Theater, Kinos, Versammlungsräume, Auditorien, Museen oder Kunstgalerien, Diskotheken oder Tanzsäle, Sportanlagen, Schwimmbäder, Akrobatikparks usw.) und für vorübergehende Bauten (wie Festzelte, Tribünen, Schuppen, die für einen bestimmten Zeitraum als öffentliche Vergnügungsstätten bestimmt sind, usw.).Gemäß Artikel 80 des Königlichen Erlasses Nr. 773 vom 18. Juni 1931 (T.U.L.P.S.) wird die Genehmigung mit einer besonderen Bestimmung erteilt, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der Aufsichtskommission der Provinz für Theater und andere öffentliche Vergnügungsstätten.
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Öffentliche Vergnügungsstätten - Stellungnahme zum ProjektÖffentliche Vergnügungsstätten - Stellungnahme für vorübergehende Einrichtungen