Ab dem 12. März können die Bediensteten des öffentlichen Dienstes von der Anpassung der Essensmarken von 6,00 EUR auf 7,00 EUR profitieren. Die Maßnahme ist Teil des Vertrags über den Kantinenersatzdienst durch elektronische Essensmarken, der sich aus der am 27. März 2023 unterzeichneten Rahmenvereinbarung ergibt.
Einige Gebietskörperschaften, wie z. B. die Gemeinden, haben sich jedoch nicht an das Rahmenabkommen gehalten, sondern andere Vereinbarungen getroffen. Infolgedessen müssen diese Einrichtungen nun ihre bestehenden Vereinbarungen überarbeiten, um eine einheitliche Anpassung zu gewährleisten.
Um dieser Situation zu begegnen, wurde eine Änderung der Vereinbarung über die Anpassung des Wertes der elektronischen Essensmarken für das Personal im Bereich der lokalen Selbstverwaltung - Nicht-Verwaltungsbereich - eingeführt. Diese am 26. Februar 2024 unterzeichnete Vereinbarung sieht vor, dass die Einrichtungen, die das Rahmenabkommen der Provinz nicht unterzeichnet haben, ihre Vereinbarungen innerhalb von fünf Monaten nach Unterzeichnung der Vereinbarung anpassen müssen.
Um den betroffenen Arbeitnehmern während des Zeitraums der Anpassung der Vereinbarungen und bis zur tatsächlichen Umsetzung der Änderungen einen fairen Übergang zu gewährleisten, wird die Wertdifferenz des Essensgutscheins in Höhe von 1,00 EUR für jeden verwendeten Essensgutschein direkt in die Lohntüte des Arbeitnehmers gezahlt.
Veröffentlichungsdatum: 01.03.2024