Das Verfassungsgericht hat die im Oktober 2022 von der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Autonome Provinz Trient eingereichte Klage bezüglich der Zertifizierung der Zuverlässigkeit der Kosten von Tarifverträgen und der Überprüfung ihrer Vereinbarkeit mit den Planungs- und Haushaltsinstrumenten für unzulässig erklärt.
Ein Urteil, das die gute Arbeit der Provinzregierung und der Verwaltungsstrukturen bestätigt", kommentierte der Präsident der Autonomen Provinz Trient, Maurizio Fugatti: "Es ist wichtig, den Grundsatz zu bekräftigen, dass die Tarifverhandlungen auf Provinzebene auf der primären Ebene mit voller Autonomie der Parteien und unter Einhaltung der Grundsätze, die sich aus den Personalgesetzen ergeben, stattfinden. Wir haben nicht die Absicht, uns einer Kontrolle zu entziehen, aber wir halten es für grundlegend, dass diese auf der Grundlage der kürzlich verabschiedeten Durchführungsbestimmungen für unser Fachgebiet ausgeübt wird", so die Worte des Präsidenten.
Veröffentlichungsdatum: 15.07.2024