Das Urteil wird mit großem Respekt betrachtet und als Anhaltspunkt für Verbesserungen herangezogen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Frage, über die das Verfassungsgericht entschieden hat, eine Reihe von politischen Maßnahmen betrifft, die ein mehrfaches Ziel verfolgen: die Gewährleistung von Möglichkeiten und Instrumenten für diejenigen, die sich dafür entscheiden, weiterhin in einem schönen, aber gleichzeitig schwierigen Gebiet wie den Bergen zu leben, der Schutz der Umwelt und nicht zuletzt die Schaffung von Bedingungen der sozialen Solidarität.
Mit diesen Worten kommentiert die Provinzregierung von Trient das Urteil des Verfassungsgerichts, das die Verwaltung in Bezug auf die im Provinzgesetz 15 von 2015 vorgesehene Befreiung von der Bauabgabe für die erste Wohnung auffordert, das provinzielle System der Befreiung von der Bauabgabe zu überprüfen. Das Provinzgesetz sieht unter anderem Befreiungen von der Bauabgabe auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung und Wiederverwendung des vorhandenen Gebäudebestands vor. Nach Ansicht des Gerichtshofs sollte sich das System am Schutz anderer Verfassungsgrundsätze orientieren, um die Schaffung unnötiger Privilegien zu vermeiden. "In Wirklichkeit", so stellt der Rat fest, "ist unser Gebiet ein Musterbeispiel, insbesondere was die Sanierung und Wiederverwendung des vorhandenen Gebäudebestands betrifft, und zwar deshalb, weil dieser Anreiz auch durch die Bereitstellung von Mechanismen für die Befreiung vom Gebäudebeitrag ermöglicht wurde. In Anbetracht ihrer intakten städtebaulichen und baurechtlichen Zuständigkeit, die sie im Laufe der Zeit mit großem Verantwortungsbewusstsein und Respekt für das Territorium ausgeübt hat, wird die Provinz auf jeden Fall darauf achten, die vom Rechnungshof vorgeschriebenen Instrumente eingehend zu analysieren, um sie unter Wahrung der Grundsätze, die dem seinerzeit vom Provinzialrat verabschiedeten Gesetz zugrunde liegen, zu verbessern.
Veröffentlichungsdatum: 19.11.2024