Der Provinzialrat hat eine Entschließung verabschiedet, mit der der Zugang zu den ergänzenden Sozialversicherungsbeihilfen für Landwirte in benachteiligten Gebieten erweitert wird. Insbesondere wurde der Zugang zu den Beiträgen auf alle Tierarten ausgedehnt, indem die Grenze von 2,5 Großvieheinheiten für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen aufgehoben wurde. Anstelle dieser Grenze wurde ein neuer Parameter auf der Grundlage von 500 Arbeitsstunden eingeführt, der einen gerechteren Zugang zu den Leistungen und einen besonderen Schwerpunkt auf die Berglandwirtschaft sowie auf die Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Betriebe gewährleistet. Darüber hinaus wurde die Frist für die Einreichung von Förderanträgen von Dezember auf Juli vorverlegt. Die gleiche Vorverlegung auf Juli gilt auch für die jährlichen Anträge auf Unterstützung der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für Landwirte, Teilpächter und Kolonisten (IVS). Das Verfahren für die Einreichung der Anträge bleibt unverändert: Sie werden über eine vertrauenswürdige Patronatsorganisation an die Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt (APAPI) gesandt.
Veröffentlichungsdatum: 09.04.2025