Allgemeine Informationen
Das Provinzgesetz Nr. 6/2022 "Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Arbeiten und Enteignungen, der Bodenverwaltung und der Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Verwirklichung der Ziele des PNRR und des PNC" leitete die schrittweise Aktualisierung der provinzialen Vorschriften über die Verwaltungstätigkeit ein, um sie an die entsprechenden staatlichen Vorschriften anzugleichen, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung der Dienstleistungskonferenz und ihre Nutzung durch die beteiligten Stellen, sowohl im Modus der Videokonferenz als auch als Austausch von Dokumenten im telematischen Modus.
Das Provinzialgesetz Nr. 2 vom 24. Januar 2023 "Änderungen des Provinzialgesetzes über die Verwaltungstätigkeit 1992" vervollständigt die Reform der Vorschriften über die Verwaltungsverfahren, wobei einige allgemeine Bestimmungen zur Angleichung der provinzialen Vorschriften an die staatlichen Vorschriften und zur allgemeinen "Aufrechterhaltung" des Textes eingefügt wurden.
Außerdem wurde in der Provinz die "einzige Anlaufstelle" für die Verwaltung eingeführt.
Diese Rolle wird von der zuständigen Struktur oder der zentralen Anlaufstelle übernommen, die das vom Interessenten eingereichte Dossier bearbeitet und mit allen anderen am Verfahren beteiligten Verwaltungen in Verbindung steht.
Ziele
- Aktualisierung des Provinzgesetzes an das entsprechende nationale Gesetz
- Einführung der vereinfachten Dienstleistungskonferenz (telematische Übermittlung der erforderlichen Dokumente) als übliche Form der Verwaltung der Dienstleistungskonferenz
- Angleichung an die staatlichen Bestimmungen über die digitale Verwaltung und die telematische Kommunikation
- Einführung der Logik des einzigen Ansprechpartners: ein einziges Subjekt (Verwaltung oder IT-Plattform) verwaltet das vom Bürger vorgelegte Dossier, indem es sich mit allen am Verfahren beteiligten Subjekten in Verbindung setzt, im Hinblick auf das sogenannte "einzige Verfahren".
Milestone
- 18.6.2022 : Das Provinzgesetz Nr. 6 vom 16.6.2022 tritt in Kraft, mit dem die Konferenz für synchrone und asynchrone Dienste in das Provinzsystem eingeführt wird.
Anfangsdatum
21.10.2018
Enddatum
10.02.2023
Anmerkungen zur Projektdauer
Die Aktivitäten dieses Projekts hängen direkt von den Zielen der Legislaturperiode ab, daher wird die Projektdauer mit der Dauer der Legislaturperiode angegeben