Allgemeine Informationen
Die PEBA ( Pläne zur Beseitigung architektonischer Barrieren) sind Instrumente, mit denen Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren in öffentlichen Gebäuden überwacht, konzipiert und geplant werden können, um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
Mit Dekret vom 10. Oktober 2022 des Ministers für Behinderungen im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen und dem Minister für Arbeit und Sozialpolitik wurde der Autonomen Provinz Trient ein Betrag von 110.330,98 Euro zur Finanzierung von Projekten zu gewiesen , die Anreize für die Ausarbeitung von PEBAs schaffen sollen, die den Gemeinden zugewiesen werden sollen, die noch keine PEBAs angenommen haben, wobei vorrangig die Klasse der Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 20.000 Einwohnern berücksichtigt wird.
Die Autonome Provinz Trient beabsichtigt, die zustehenden Mittel aufzuteilen, und zwar in ein Kontingent für Ausbildungsmaßnahmen, das dem Konsortium der Trentiner Gemeinden zugewiesen werden soll, damit Maßnahmen für die Techniker der Gemeinden geplant werden können, und in Kontingente, die den Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern zugewiesen werden sollen, die sich zur Annahme von PEBAs verpflichten werden.
Die Gemeinden, die sich für den Beitrag interessieren, müssen bis zum 31.01.2024 einen spezifischen Antrag an das UMSE Disability and Socio-Healthcare Integration (Referenzstruktur des Projekts) stellen (durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 288 vom 08.03.2024 wurde die Frist für die Einreichung bis zum 29.03.2024 verlängert und die Teilnahme auf alle Gemeinden unter 20.000 Einwohnern ausgedehnt). Die betroffenen Gemeinden müssen mit eigenem Personal an den vom Konsortium der Trentiner Gemeinden angebotenen Schulungen teilnehmen und sich verpflichten, den PEBA bis Ende 2024 zu erstellen und durch den Gemeinderat zu verabschieden.
Ziele
Die Ziele des Projekts sind
- Durchführung spezifischer Schulungsmaßnahmen für die Techniker aller lokalen Behörden;
- Bereitstellung von Finanzmitteln für Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern, die sich zur Annahme von Plänen zur Beseitigung architektonischer Barrieren verpflichten (durch den Beschluss Nr. 288 des Provinzialrats vom 08.03.2024 wurde die Möglichkeit der Antragstellung auf alle Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern ausgeweitet).
Milestone
Das Dekret des Ministers für Behinderungen vom 10. Oktober 2022 , das im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen und dem Minister für Arbeit und Sozialpolitik erlassen wurde, wies der Autonomen Provinz Trient die Summe von 110.330,98 Euro für die Gestaltung von PEBAs und für die Finanzierung eines Projekts zur Unterstützung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu.
Mit den Beschlüssen der Provinzregierung Nr. 256 vom 17.02.2023 und Nr. 789 vom 12.05.2023 wurden der Betrag und die Modalitäten für die Auszahlung des Anreizes an Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern, die das PEBA nicht angenommen haben, festgelegt.
Mit Provinzialratsbeschluss Nr. 288 vom 08.03.2024 wurden die Antragsfristen verlängert und die Möglichkeit der Antragstellung auf alle Gemeinden unter 20.000 Einwohnern erweitert.
Bis zum 29.03.2024 haben die an der Übernahme des PEBA interessierten Gemeinden ihre Anträge eingereicht.
Mit der Verfügung des Direktors Nr. 4273 vom 29.04.2024 wurde die Liste der zur Finanzierung zugelassenen Gemeinden veröffentlicht.
Im Laufe des Jahres 2024 hat das Konsortium der Trentiner Gemeinden die spezifischen Ausbildungskurse für die Techniker der lokalen Behörden aktiviert.
Bis zum 31.08.2025 müssen die finanzierten Gemeinden die PEBAs angenommen haben (Fristverlängerung durch den Beschluss Nr. 1836 vom 15.11.2024 der G.P.). Bitte beachten Sie, dass durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1169 vom 08.08.2025 eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12.2025 für den Abschluss des von den Gemeinden eingeschlagenen Weges zur Erarbeitung der PEBAs vorgesehen ist.
Anfangsdatum
17.02.2023
Enddatum
31.12.2025