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Provinzkommission für die Chancengleichheit von Frauen und Männern

Die Kommission ist ein beratendes Gremium des Provinzialrats und des Provinzialrats in Fragen der Chancengleichheit, das beim Provinzialrat inkardiniert und vom Präsidenten des Provinzialrats für die Dauer der Legislaturperiode des Provinzialrats innerhalb von einhundertfünfzig Tagen nach der ersten Sitzung des Provinzialrats ernannt wird.

Kompetenzen und Funktionen

Die Provinzkommission für Chancengleichheit wurde 1993 eingerichtet (Provinzialgesetz 10/12/1993 Nr. 41).

Die Kommission hat die Aufgabe, positive Maßnahmen zu fördern, um Frauen dabei zu unterstützen, mit den gleichen Möglichkeiten wie Männer zur Entwicklung unserer Gesellschaft beizutragen, ihr Potenzial und ihre Kreativität zum Ausdruck zu bringen, ihre Spuren zu hinterlassen und ihre Erfahrungen ein Leben lang weiterzugeben; Sie engagiert sich daher an vielen Fronten, von der Ausbildung bis hin zu Maßnahmen, die das persönliche Leben in seinen zahlreichen Aspekten betreffen (den Bereich der Beziehungen, der Gefühle und der Sexualität, der Gesundheit, der Mutter- und Vaterschaft, der Familie und der Kultur), bis hin zum Arbeitsleben (in zahlreichen Bereichen und auf allen Ebenen), zum politischen und sozialen Leben usw.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:04

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