Kompetenzen und Funktionen
Der Ausschuss für die Bewertung der Sozialpolitik führt gemäß Artikel 23 des Provinzgesetzes Nr. 13 von 2007 folgende Tätigkeiten aus
- allgemeine Ex-post-Evaluierung des sozialpolitischen Systems im Hinblick auf die Ausarbeitung des nachfolgenden Sozialprogramms der Provinz und die Erstellung des entsprechenden Endberichts
- Jährliche In itinere oder Ex-post-Bewertung der von den Leistungserbringern erbrachten Leistungen und Erstellung des entsprechenden Berichts Analyse der Kosten für die erbrachten Leistungen, auch im Vergleich zu den Kosten, die von anderen Gebietskörperschaften für dieselben Leistungen getragen werden
- strategische Bewertung der in das Sozialprogramm der Provinz aufzunehmenden Interventionen, die in der Ex-ante-Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Interventionen besteht
- Ex-ante-Bewertung der sozialen Auswirkungen von innovativen oder experimentellen Projekten
- Mitteilung der Bewertungsergebnisse an die bewerteten Subjekte und angemessene Verbreitung
Artikel 27 des Gesetzes Nr. 13 legt außerdem fest, dass das Kernreferat die folgenden Aufgaben wahrnimmt
- sie analysiert und überprüft die Qualität der erbrachten Dienstleistungen, auch in Bezug auf die Nutzung der verfügbaren Ressourcen
- sie berücksichtigt die Besonderheiten der Kontexte, in denen die bewertete Tätigkeit stattfindet
- sie berücksichtigt die Fähigkeit der Anbieter, die Interventionen an die Entwicklung der Bedürfnisse und der jeweiligen Reaktionsmethoden anzupassen
- berücksichtigt auch den Grad der Beteiligung anderer öffentlicher und privater Einrichtungen im Referenzgebiet an den vom Anbieter durchgeführten Aktivitäten
- prüft die Auswirkungen der erbrachten Sozialdienstleistungen
- berücksichtigt etwaige Zertifikate zur Bewertung der Dienstleistungsqualität, die auf der Grundlage internationaler Normen von anerkannten Gesellschaften ausgestellt wurden
- die Verfolgung der Ziele der sozialen Verantwortung prüft.