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Provinziale Agentur für Verhandlungsvertretung - APRAN

Die Provinzagentur für die Verhandlungsvertretung (A.P.Ra.N.) ist das Organ der Autonomen Provinz Trient, das für die Vertretung der Verwaltung bei Tarifverhandlungen und der Unterzeichnung von Verträgen und Vereinbarungen auf Provinzebene zuständig ist.

Kompetenzen und Funktionen

Die durch Artikel 37 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 3. September 1993, geändert durch Artikel 46 des Provinzialgesetzes Nr. 1 vom 3. Februar 1995, eingerichtete Agentur wurde mit Inkrafttreten des Provinzialgesetzes Nr. 7 vom 3. April 1997 in Provinzialagentur für Verhandlungsvertretung (A.P.Ra.N.) umbenannt und ist dieEinrichtung der Autonomen Provinz Trient, die für die Vertretung der Verwaltung bei Tarifverhandlungen und für den Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen auf Provinzebene zuständig ist.

Der A.P.Ra.N. führt alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit den gewerkschaftlichen Beziehungen und der Aushandlung und Festlegung von Tarifverträgen durch, einschließlich ihrer verbindlichen Auslegung:

  • Er führt Untersuchungen, Kontrollen und Dokumentationen durch, um die für die Tarifverhandlungen erforderlichen Daten zu sammeln.
  • er nimmt im Vorfeld der Verhandlungen mit den Gewerkschaftsorganisationen Kontakt zu den zuständigen Strukturen der Provinz auf, um die in den Richtlinien des Provinzialrats festgelegten Ziele zu verfolgen.

Der A.P.Ra.N. ist verpflichtet, die von der Junta erlassenen Richtlinien in Bezug auf die Ziele, die den Verhandlungen zugrunde liegen müssen, die vom Präsidenten des Provinzialrats festgelegten Ausgabenobergrenzen im Verhältnis zu den verfügbaren Gesamtfinanzmitteln und in jedem Fall die Einhaltung der durch das Finanzgesetz der Provinz genehmigten Ausgabenobergrenzen, die Kriterien für die Verteilung der Mittel an das Personal und alle anderen Elemente, die für die Einhaltung der erlassenen Richtlinien nützlich sind, zu beachten.

Um die Überprüfung der Ausgaben zu ermöglichen, werden den Tarifverträgen entsprechende Tabellen beigefügt, die die Quantifizierung der Kosten sowie die Angabe der Gesamtdeckung für die gesamte Vertragslaufzeit enthalten. Die Tarifverträge sehen die Möglichkeit vor, die zeitliche Wirksamkeit des Vertrags zu verlängern oder seine Ausführung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn eine Überschreitung der Ausgabengrenzen festgestellt wird. In keinem Fall dürfen Tarifverträge abgeschlossen werden, die direkt oder indirekt, auch für die folgenden Haushaltsjahre, zu Ausgabenverpflichtungen führen, die über die im Finanzgesetz und im Haushaltsplan der Provinz dafür vorgesehenen Grenzen hinausgehen.

Menschen

Komponenten

Die Agentur untersteht der Aufsicht des Präsidenten der Diputación Foral und setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, von denen eines den Vorsitz führt und zur Unterzeichnung von Verträgen befugt ist. Die Mitglieder werden von der Diputación Foral aus einem Kreis von Fachleuten ernannt, die über anerkannte Kompetenzen auf dem Gebiet der Arbeitsbeziehungen, der Organisation und der Personalverwaltung verfügen, und zwar sowohl im Hinblick auf öffentliche als auch auf private komplexe Strukturen oder auf das Arbeitsrecht oder die öffentlichen Finanzen. Personen, die ein öffentliches Wahlamt oder ein Amt in einer politischen Partei bekleiden oder in den letzten fünf Jahren vor der Ernennung ein gewerkschaftliches Amt innehatten oder bekleidet haben, dürfen nicht Mitglied der Agentur sein. Die Unvereinbarkeit gilt auch für alle beruflichen oder beratenden Beziehungen zu den genannten gewerkschaftlichen oder politischen Organisationen. Die Amtszeit der Mitglieder der Agentur wird vom Rat auf höchstens vier Jahre festgesetzt, bezogen auf die Vertragslaufzeiten. Die Mitglieder können nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder ernannt werden. Der Präsident kann ein Mitglied der Agentur benennen, das im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung als Stellvertreter fungiert und befugt ist, Verträge zu unterzeichnen.

Für ihr eigenes Funktionieren und die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben bedient sich die Agentur des von der Provinz funktionell zugewiesenen Personals und von höchstens zwei Experten auf dem Gebiet der Arbeitsorganisation oder der Bewertung.

Der Lenkungsausschuss der A.P.Ra.N. setzt sich zusammen aus:

Dr. Mauro Zanella, Präsident

Dr. Luca Comper, Vollmitglied

Dr. Francesca Mussino, Vollmitglied

Dr. Antonio D'Urso, Stellvertretendes Mitglied Gesundheitssektor

Das Verwaltungspersonal setzt sich zusammen aus:

Frau Ivana Robol

Frau Cristina Scottini

Frau Gigliola Vivaldi

Zusatzinformationen

Die Tarifverhandlungsdokumente der Provinzen finden Sie auf der Seite 'Verträge für den öffentlichen Dienst'.

Letzte Änderung: 23.07.2025 18:07

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