Kompetenzen und Funktionen
Die durch Artikel 37 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 3. September 1993, geändert durch Artikel 46 des Provinzialgesetzes Nr. 1 vom 3. Februar 1995, eingerichtete Agentur wurde mit Inkrafttreten des Provinzialgesetzes Nr. 7 vom 3. April 1997 in Provinzialagentur für Verhandlungsvertretung (A.P.Ra.N.) umbenannt und ist dieEinrichtung der Autonomen Provinz Trient, die für die Vertretung der Verwaltung bei Tarifverhandlungen und für den Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen auf Provinzebene zuständig ist.
Der A.P.Ra.N. führt alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit den gewerkschaftlichen Beziehungen und der Aushandlung und Festlegung von Tarifverträgen durch, einschließlich ihrer verbindlichen Auslegung:
- Er führt Untersuchungen, Kontrollen und Dokumentationen durch, um die für die Tarifverhandlungen erforderlichen Daten zu sammeln.
- er nimmt im Vorfeld der Verhandlungen mit den Gewerkschaftsorganisationen Kontakt zu den zuständigen Strukturen der Provinz auf, um die in den Richtlinien des Provinzialrats festgelegten Ziele zu verfolgen.
Der A.P.Ra.N. ist verpflichtet, die von der Junta erlassenen Richtlinien in Bezug auf die Ziele, die den Verhandlungen zugrunde liegen müssen, die vom Präsidenten des Provinzialrats festgelegten Ausgabenobergrenzen im Verhältnis zu den verfügbaren Gesamtfinanzmitteln und in jedem Fall die Einhaltung der durch das Finanzgesetz der Provinz genehmigten Ausgabenobergrenzen, die Kriterien für die Verteilung der Mittel an das Personal und alle anderen Elemente, die für die Einhaltung der erlassenen Richtlinien nützlich sind, zu beachten.
Um die Überprüfung der Ausgaben zu ermöglichen, werden den Tarifverträgen entsprechende Tabellen beigefügt, die die Quantifizierung der Kosten sowie die Angabe der Gesamtdeckung für die gesamte Vertragslaufzeit enthalten. Die Tarifverträge sehen die Möglichkeit vor, die zeitliche Wirksamkeit des Vertrags zu verlängern oder seine Ausführung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn eine Überschreitung der Ausgabengrenzen festgestellt wird. In keinem Fall dürfen Tarifverträge abgeschlossen werden, die direkt oder indirekt, auch für die folgenden Haushaltsjahre, zu Ausgabenverpflichtungen führen, die über die im Finanzgesetz und im Haushaltsplan der Provinz dafür vorgesehenen Grenzen hinausgehen.