Landesregierung
Dieser Abschnitt ist der Landesregierung gewidmet, der die Regierung der Autonomen Provinz Trient bildet. Er besteht aus dem Präsidenten der Provinz und höchstens sechs Ratsmitgliedern, die vom Präsidenten aus den Reihen der Provinzräte innerhalb von zehn Tagen nach der Bekanntgabe der Gewählten ernannt werden. Einem der Ratsmitglieder wird die Funktion des Vizepräsidenten zugewiesen. Der Präsident kann außerdem ein siebtes "technisches" Ratsmitglied ernennen, das aus dem Kreis der nicht in den Provinzrat gewählten Bürger ausgewählt wird.
Unter diesem Link können Sie die Zusammensetzung der vorherigen Landesregierung einsehen.