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Interdisziplinärer Fachausschuss für Steinbrüche

Der interdisziplinäre Fachausschuss für Steinbrüche, „Steinbruchausschuss“, ist ein Fachgremium, das Stellungnahmen sowohl zu Steinbruchvorhaben als auch zur Aktualisierung und zu Änderungen des Steinbruchplans abgibt. Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.

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Kompetenzen und Funktionen

Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.

Die derzeitige Zusammensetzung des Ausschusses wird durch einenBeschluss der Landesregierung festgelegt.
Der Ausschuss hatin seiner Geschäftsordnungdie Modalitäten seiner Arbeitsweise festgelegt.
Bei den Sitzungen des Ausschusses ist für die Abgabe von Stellungnahmen zu Projekten, die Entscheidungen im Bereich des Landschafts- und Umweltschutzes sowie der hydrogeologischen Auflagen erfordern, die Anwesenheit der für den jeweiligen Bereich zuständigen Mitglieder erforderlich, und deren Standpunkte sind für die Abgabe der endgültigen Stellungnahme bindend.
Der Ausschuss gibt seine Stellungnahme zu den Projekten innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags der Gemeinde ab.
Sitzungen, die zur Abgabe von Stellungnahmen zum Steinbruchplan (Aktualisierungen oder Änderungen) einberufen werden, sind nur bei Anwesenheit der für den Landschafts- und Umweltschutz sowie für hydrogeologische Auflagen zuständigen Mitglieder gültig.

Ergebnis der Sitzungen des interdisziplinären Fachausschusses für Steinbrüche

Jahr 2026

 

 

Archivio sedute Comitato Tecnico Interdisciplinare Cave

Archivio esiti sedute Comitato Tecnico Interdisciplinare cave anni precedenti

Zusatzinformationen

 

Letzte Änderung: 06.07.2026 12:24

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