Kompetenzen und Funktionen
Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.
Die derzeitige Zusammensetzung des Ausschusses wird durch einenBeschluss der Landesregierung festgelegt.
Der Ausschuss hatin seiner Geschäftsordnungdie Modalitäten seiner Arbeitsweise festgelegt.
Bei den Sitzungen des Ausschusses ist für die Abgabe von Stellungnahmen zu Projekten, die Entscheidungen im Bereich des Landschafts- und Umweltschutzes sowie der hydrogeologischen Auflagen erfordern, die Anwesenheit der für den jeweiligen Bereich zuständigen Mitglieder erforderlich, und deren Standpunkte sind für die Abgabe der endgültigen Stellungnahme bindend.
Der Ausschuss gibt seine Stellungnahme zu den Projekten innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags der Gemeinde ab.
Sitzungen, die zur Abgabe von Stellungnahmen zum Steinbruchplan (Aktualisierungen oder Änderungen) einberufen werden, sind nur bei Anwesenheit der für den Landschafts- und Umweltschutz sowie für hydrogeologische Auflagen zuständigen Mitglieder gültig.
Jahr 2026