Kompetenzen und Funktionen
Der Ausschuss tagt vorläufig monatlich.
Die derzeitige Zusammensetzung des Ausschusses ist durch einen Beschluss des Provinzialrats festgelegt.
Der Ausschuss hat sich eineGeschäftsordnung gegeben, in der die Arbeitsweise festgelegt ist.
Bei den Sitzungen des Ausschusses ist für die Abgabe von Stellungnahmen zu Projekten, die Feststellungen zum Landschaftsschutz und zu hydrogeologischen Zwängen erfordern, die Anwesenheit der Mitglieder aus dem betreffenden Fachbereich erforderlich, und ihre Standpunkte sind für die Abgabe der endgültigen Stellungnahme verbindlich.
Der Ausschuss gibt seine Stellungnahme zu den Projekten innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags der Gemeinde ab.
Sitzungen, die zur Abgabe von Stellungnahmen zum Abbauplan (Aktualisierungen oder Varianten) einberufen werden, sind nur in Anwesenheit der Mitglieder aus dem Bereich des Landschaftsschutzes und der hydrogeologischen Zwänge gültig.
Jahr 2025
27/02/2025 | 27/03/2025 | 16/04/2025 | 08/05/2025 |
29/05/2025 | 18/06/2025 | 02/07/2025 | 30/07/2025 |
21/08/2025 | |||
Jahr 2024
25/01/2024 | 15/02/2024 | 19/02/2024 | 27/02/2024 |
14/03/2024 | 18/04/2024 | 22/05/2024 | 27/06/2024 |
09/07/2024 | 01/08/2024 | 12/09/2024 | 24/10/2024 |
19/11/2024 | 19/12/2024 |