Kompetenzen und Funktionen
Der Gemeinsame Garantieausschuss richtet sich an die Mitarbeiter*innen der Landesverwaltung und nimmt Aufgaben in den Bereichen Vorschlagserstattung, Beratung und Überprüfung wahr, wobei er zwei Hauptziele verfolgt: den Schutz der Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierung und Mobbing zu gewährleisten und ein Arbeitsumfeld zu fördern, das vom organisatorischen Wohlbefinden geprägt ist. Der CUG ersetzt und übernimmt die Aufgaben der Ausschüsse für Chancengleichheit und gegen Mobbing und vereint deren Zuständigkeiten und Funktionen in einem einzigen Gremium.
Der CUG nimmt, auch als Beitrag zu den Tarifverhandlungen, folgende Aufgaben wahr:
- Initiativaufgabenin Bezug auf:
- Förderung einer Kultur der Gleichstellung und Chancengleichheit sowie der Würde des Menschen am Arbeitsplatz
- Stärkung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie von Maßnahmen zur Förderung des organisatorischen Wohlbefindens
- Förderung von Initiativen, Maßnahmen und Projekten zur Beseitigung oder Vorbeugung von Diskriminierung sowie physischer, moralischer oder psychischer Gewalt am Arbeitsplatz
- Verbreitung von Daten und bewährten Praktiken auf nationaler und internationaler Ebene zu den Themen Chancengleichheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz
- Beratungsaufgaben, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen zu:
- Plänen für positive Maßnahmen, die darauf abzielen, die substanzielle Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz zu fördern
- Projekten zur Umstrukturierung der jeweiligen Verwaltung und Plänen zur Personalfortbildung
- Arbeitszeiten, Formen der Arbeitsflexibilität und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Kriterien für die Personalbeurteilung
- Kontrollaufgaben inBezug auf:
- den Ergebnissen der positiven Maßnahmen, Projekte und bewährten Praktiken im Bereich der Chancengleichheit
- Ergebnisse von Maßnahmen zur Förderung des organisatorischen Wohlbefindens, zur Prävention von Arbeitsbelastungen sowie zur Bekämpfung von moralischer und psychischer Gewalt am Arbeitsplatz – Mobbing
- das Fehlen jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung beim Zugang, bei der Behandlung und bei den Arbeitsbedingungen, bei der beruflichen Weiterbildung, bei Beförderungen und beim beruflichen Aufstieg sowie bei der Arbeitssicherheit.
Rechtlicher Rahmen
Die CUG wurde gemäß Art. 17 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 18. Juni 2012 „Förderung der Gleichbehandlung und der Kultur der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern“ durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 986 vom 15. Juni 2015 eingerichtet. Seine Leitlinien wurden von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1026 vom 23. Juni 2014 verabschiedet, in Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. September 2001) und den nationalen Vorgaben (Gesetz Nr. 165/2001 in der durch das Gesetz Nr. 183/2010 geänderten Fassung).