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Gemeinsamer Garantieausschuss

Der Gemeinsame Garantierat (CUG) der Autonomen Provinz Trient setzt sich für die Gleichstellung und Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie für die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion oder Sprache beim Zugang zu Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen ein.

Kompetenzen und Funktionen

Der Gemeinsame Garantieausschuss richtet sich an die Mitarbeiter*innen der Landesverwaltung und nimmt Aufgaben in den Bereichen Vorschlagserstattung, Beratung und Überprüfung wahr, wobei er zwei Hauptziele verfolgt: den Schutz der Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierung und Mobbing zu gewährleisten und ein Arbeitsumfeld zu fördern, das vom organisatorischen Wohlbefinden geprägt ist. Der CUG ersetzt und übernimmt die Aufgaben der Ausschüsse für Chancengleichheit und gegen Mobbing und vereint deren Zuständigkeiten und Funktionen in einem einzigen Gremium. 

Der CUG nimmt, auch als Beitrag zu den Tarifverhandlungen, folgende Aufgaben wahr:

  • Initiativaufgabenin Bezug auf:

- Förderung einer Kultur der Gleichstellung und Chancengleichheit sowie der Würde des Menschen am Arbeitsplatz

- Stärkung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie von Maßnahmen zur Förderung des organisatorischen Wohlbefindens

- Förderung von Initiativen, Maßnahmen und Projekten zur Beseitigung oder Vorbeugung von Diskriminierung sowie physischer, moralischer oder psychischer Gewalt am Arbeitsplatz

- Verbreitung von Daten und bewährten Praktiken auf nationaler und internationaler Ebene zu den Themen Chancengleichheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz

  • Beratungsaufgaben, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen zu:

- Plänen für positive Maßnahmen, die darauf abzielen, die substanzielle Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz zu fördern

- Projekten zur Umstrukturierung der jeweiligen Verwaltung und Plänen zur Personalfortbildung

- Arbeitszeiten, Formen der Arbeitsflexibilität und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

- Kriterien für die Personalbeurteilung

  • Kontrollaufgaben inBezug auf:

- den Ergebnissen der positiven Maßnahmen, Projekte und bewährten Praktiken im Bereich der Chancengleichheit

- Ergebnisse von Maßnahmen zur Förderung des organisatorischen Wohlbefindens, zur Prävention von Arbeitsbelastungen sowie zur Bekämpfung von moralischer und psychischer Gewalt am Arbeitsplatz – Mobbing

- das Fehlen jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung beim Zugang, bei der Behandlung und bei den Arbeitsbedingungen, bei der beruflichen Weiterbildung, bei Beförderungen und beim beruflichen Aufstieg sowie bei der Arbeitssicherheit.

Rechtlicher Rahmen

Die CUG wurde gemäß Art. 17 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 18. Juni 2012 „Förderung der Gleichbehandlung und der Kultur der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern“ durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 986 vom 15. Juni 2015 eingerichtet. Seine Leitlinien wurden von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1026 vom 23. Juni 2014 verabschiedet, in Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. September 2001) und den nationalen Vorgaben (Gesetz Nr. 165/2001 in der durch das Gesetz Nr. 183/2010 geänderten Fassung).

Menschen

Komponenten

Der CUG hat eine Amtszeit von vier Jahren und setzt sich aus je einem Mitglied zusammen, das von jeder der auf Verwaltungsebene am stärksten vertretenen Gewerkschaftsorganisationen benannt wird, sowie aus einer gleichen Anzahl von Vertretern der Landesverwaltung. Der amtierende Ausschuss, der mit Beschluss Nr. 8487 vom 4. August 2026 ernannt wurde, setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vertreter der Landesverwaltung:

CALLÀ ROSE MARIE

CUMER TIZIANA (in der Funktion der Vorsitzenden)

DE PRETIS RICCARDO

VERNICE ALESSANDRO (in der Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden)

ZALLA ROBERTA

  • Vertreter der Gewerkschaften:

SILVANA CAMPESTRIN

FACCHINELLI MONICA

LEONE SERGIO

STEDILE LAURA

CHIARA STEFFANINI

Das Sekretariat des CUG wird von Elena Carlini geleitet.

Zusatzinformationen

Um die Chancengleichheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern und jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzuwirken, sind darüber hinaus folgende institutionelle Stellen tätig:

  • zugunsten der Mitarbeiter der Landesverwaltung:

Vertrauensperson(en) (consigliera.fiducia@provincia.tn.it): Sie haben die Aufgabe, Situationen von Unwohlsein am Arbeitsplatz, die durch Mobbing oder sexuelle bzw. psychische Belästigung von Provinzangestellten im Arbeitskontext verursacht werden, zu verhindern, zu bekämpfen und zu lösen, unter anderem durch einen Beratungs- und Hilfsdienst

  • zugunsten aller Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen im Gebiet:

Gleichstellungsbeauftragte am Arbeitsplatz(zur Website): Sie bieten Beratung zu den Themen geschlechtsspezifische Diskriminierung und Mobbing über eine kostenlose Rechtsberatungsstelle an, die zum Zuhören und zur Orientierung dient;

  • zugunsten der gesamten Bevölkerung des Gebiets:

Provinzkommission für die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern(zur Website):Sieist ein beratendes Gremium des Provinzrats und der Provinzregierung und setzt sich für die Verwirklichung der Chancengleichheit in den Bereichen Institution, Politik, Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Kultur ein

Letzte Änderung: 21.09.2026 12:04

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