Kompetenzen und Funktionen
Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertretern der zuständigen europäischen, nationalen und Landesbehörden sowie aus Vertretern der Partnerschaft zusammen. Zu diesen gehören Vertreter der Gewerkschaften, Vertreter der Arbeitgeberverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen und Forschungseinrichtungen.
Der gemeinsame Begleitausschuss für die ESF+- und EFRE-Programme 2021–2027 hat die Aufgabe, deren Umsetzung zu überwachen, und stellt eine der wichtigsten Plattformen für den Austausch zwischen der für die Programmverwaltung zuständigen Behörde und den Vertretern der jeweiligen Partnerschaft dar. Er tritt mindestens einmal jährlich zusammen und prüft alle Fragen, die den Fortschritt der ESF+- und EFRE-Programme bei der Erreichung der entsprechenden Ziele für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 beeinflussen.
Der Ausschuss genehmigt:
- die Methodik und die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, einschließlich etwaiger Änderungen;
- den abschließenden Leistungsberichtfür die vom EFRE und vom ESF+ geförderten Programme;
- den Bewertungsplanund etwaige Änderungen;
- etwaige von der Verwaltungsbehörde vorgelegte Änderungsvorschläge für ein Programm, einschließlich Mittelübertragungen zwischen den Fonds.
Darüber hinaus kann der Ausschuss Empfehlungen an die Verwaltungsbehörde richten, auch hinsichtlich Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten.
Die Namen der Mitglieder des gemeinsamen Begleitausschusses für die ESF+- und EFRE-Programme 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient werden durch die nachstehend aufgeführten Rechtsakte festgelegt.