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CSR-Begleitausschuss 2023-2027

Der Begleitausschuss für die Ergänzung zur Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums (CSR) der Autonomen Provinz Trient ist das für die Begleitung der Durchführung der Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2023-2027 zuständige Gremium.

Kompetenzen und Funktionen

Der Ausschuss setzt sich gemäß Art. 106 der EU-Verordnung 2021/2115 zusammen aus:

  1. den zuständigen Behörden auf regionaler und lokaler Ebene sowie anderen öffentlichen Behörden, einschließlich der für Umwelt- und Klimafragen zuständigen Behörden
  2. den Wirtschafts- und Sozialpartnern, einschließlich Vertretern des Agrarsektors;
  3. einschlägige Einrichtungen, die die Zivilgesellschaft vertreten, und gegebenenfalls Einrichtungen, die für die Förderung der sozialen Eingliederung, der Grundrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung zuständig sind.

Er tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um alle Aspekte zu prüfen, die sich auf die Ergebnisse des Plans auswirken, einschließlich der Überprüfung der Wirksamkeit der Umsetzung; er wird konsultiert, wenn Änderungen am Inhalt der Ergänzung vorgenommen werden, und gibt, wenn er es für angemessen hält, eine Stellungnahme zu allen von der Verwaltungsbehörde vorgeschlagenen Änderungen des Plans und der Ergänzung ab. Er äußert sich gegenüber der Verwaltungsbehörde zur Durchführung und Bewertung der Programmplanung, einschließlich der Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten.

Der Ausschuss kooperiert und koordiniert mit dem Nationalen Begleitausschuss unter dem Vorsitz des MASAF, der sich mit der Umsetzung des gesamten GAP-Strategieplans (SPP) befasst: Der Provinzausschuss äußert sich zu den spezifischen Aspekten, die die Provinz Trient betreffen, der Nationale Ausschuss befasst sich mit den übergreifenden Aspekten und bildet die Schnittstelle zur Europäischen Kommission für alle Fragen und Änderungen, die den SPP betreffen.

Die Aufgaben der Ausschüsse sind in Art. 124 der EU-Verordnung 2021/2115 festgelegt.

Der Ausschuss nimmt Stellung zu:

- der Methodik und den Kriterien für die Auswahl der Vorhaben

- den Jahresberichten über die Wirksamkeit der Durchführung;

- den Bewertungsplan;

- zu den Vorschlägen der Verwaltungsbehörde zur Änderung des CSR und des PHP.

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