Kompetenzen und Funktionen
Der einheitliche Garantieausschuss (CUG) wendet sich an die Bediensteten der Provinzverwaltung und nimmt vorschlagende, beratende und überprüfende Aufgaben mit zwei Hauptzielen wahr: den Schutz der männlichen und weiblichen Beschäftigten vor Diskriminierung und Mobbing zu gewährleisten und ein Arbeitsumfeld zu fördern, das von organisatorischem Wohlbefinden geprägt ist. Das CUG ersetzt und übernimmt die Funktionen der Ausschüsse für Chancengleichheit und Mobbing, indem es die Kompetenzen und Funktionen in einem einzigen Gremium vereint.
Die CUG nimmt die folgenden Aufgaben wahr, auch als Beitrag zu den Tarifverhandlungen:
- proaktive Aufgabenzur
- Förderung der Kultur der Gleichheit und Chancengleichheit und der Würde des Einzelnen am Arbeitsplatz
- Stärkung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und zur Förderung des organisatorischen Wohlbefindens
- Förderung von Initiativen, Interventionen und Projekten zur Beseitigung oder Verhinderung von Diskriminierung, physischer, moralischer oder psychischer Gewalt am Arbeitsplatz
- Verbreitung von Daten und bewährten Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene zu Fragen der Chancengleichheit und des organisatorischen Wohlbefindens
- Beratungsaufgaben, Formulierung von Stellungnahmen zu
- positive Aktionspläne zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz
- Reorganisationsprojekte der Verwaltung, zu der sie gehört, und Pläne für die Ausbildung des Personals
- Arbeitszeiten, Formen der Arbeitsflexibilität und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Kriterien für die Personalbeurteilung
- Aufgaben zurÜberprüfung der
- Ergebnisse positiver Maßnahmen, Projekte und bewährter Verfahren im Bereich der Chancengleichheit
- Ergebnisse von Maßnahmen zur Förderung des organisatorischen Wohlbefindens und zur Vorbeugung von arbeitsbedingtem Unbehagen sowie zur Bekämpfung von moralischer und psychologischer Gewalt am Arbeitsplatz - Mobbing
- Abwesenheit jeglicher Form von direkter und indirekter Diskriminierung beim Zugang, bei der Behandlung und den Arbeitsbedingungen, bei der Berufsausbildung, beim beruflichen Aufstieg, bei der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Rechtlicher Bezugsrahmen
Das CUG wurde gemäß Artikel 17 des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 18. Juni 2012 "Förderung der Gleichbehandlung und der Kultur der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" durch Beschluss des Provinzrats Nr. 986 vom 15. Juni 2015 eingerichtet. Die Leitlinien wurden vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1026 vom 23. Juni 2014 in Übereinstimmung mit den europäischen (Beschluss des Europäischen Parlaments vom 20. September 2001) und nationalen (Gesetz 165/2001, geändert durch Gesetz 183/2010) Vorgaben genehmigt.