Kompetenzen und Funktionen
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Sozialplanungsausschusses sind in Artikel 11 des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 27. Juli 2007 "Sozialpolitische Maßnahmen in der Provinz Trient" festgelegt.
Der Ausschuss ist zuständig für
- zur Analyse der Bedarfslage und ihrer Entwicklung beizutragen
- Formulierung von Anmerkungen und Vorschlägen zum Gesundheits- und Sozialprogramm der Provinz, wie in Artikel 13 des Provinzgesetzes Nr. 16 vom 23. Juli 2010 "Gesundheitsschutz in der Provinz Trient" festgelegt.
- Formulierung von Vorschlägen für das Sozialprogramm
- Unterstützung des Rates der lokalen Gebietskörperschaften
Der Ausschuss wird vom Provinzialrat für die Dauer der Legislaturperiode der Provinz ernannt.