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Ausschuss für Sozialplanung

Der Ausschuss für Sozialplanung ist ein beratendes und vorschlagendes Gremium in sozialen Angelegenheiten, das von der Provinzregierung für die Durchführung von Planungs- und Politikmaßnahmen eingesetzt wird.

Kompetenzen und Funktionen

Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Sozialplanungsausschusses sind in Artikel 11 des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 27. Juli 2007 "Sozialpolitische Maßnahmen in der Provinz Trient" festgelegt.

Der Ausschuss ist zuständig für

  • zur Analyse der Bedarfslage und ihrer Entwicklung beizutragen
  • Formulierung von Anmerkungen und Vorschlägen zum Gesundheits- und Sozialprogramm der Provinz, wie in Artikel 13 des Provinzgesetzes Nr. 16 vom 23. Juli 2010 "Gesundheitsschutz in der Provinz Trient" festgelegt.
  • Formulierung von Vorschlägen für das Sozialprogramm
  • Unterstützung des Rates der lokalen Gebietskörperschaften

Der Ausschuss wird vom Provinzialrat für die Dauer der Legislaturperiode der Provinz ernannt.

Menschen

Komponenten

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:

  • dem für die Sozialpolitik zuständigen Provinzialrat als Vorsitzendem;
  • dem Generaldirektor der für die Sozialpolitik zuständigen Provinzstruktur;
  • dem Direktor der für die Sozialpolitik zuständigen Provinzstruktur;
  • dem Direktor der für die Gesundheitsplanung zuständigen Provinzstruktur;
  • ein Vertreter des Rates der lokalen Selbstverwaltungen
  • ein Vertreter des repräsentativsten Verbandes der öffentlichen Personaldienstleistungsunternehmen auf Provinzebene;
  • fünf Vertreter des dritten Sektors, von denen
    • zwei Vertreter, die von den in der Provinz Trient ansässigen Organisationen der zweiten Ebene benannt werden, die den nach diesem Gesetz zugelassenen und akkreditierten Einrichtungen angeschlossen sind
    • zwei vom Provinzialrat für Sozialpolitik benannte Vertreter
    • ein von den Freiwilligenorganisationen benannter Vertreter
  • ein Vertreter der repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen auf Provinzebene, der über Fachwissen im sozialen Bereich verfügt;
  • zwei externe Sachverständige auf dem Gebiet der Planung und Programmierung
  • ein Experte für Planung und Programmierung, der von den Subjekten benannt wird, die den Vorsitz der territorialen Tische innehaben.

Verbindungen zu anderen Organisationen

Ist eine Unterorganisation von

Ausschuss für den Schutz von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind

Der Ausschuss für den Schutz von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Sozialplanung, der sich eingehend mit Fragen des Schutzes von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, befasst.

Zusatzinformationen

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 07.07.2025 11:15

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