Kompetenzen und Funktionen
Das Direktorium
wird vom Provinzialrat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt und setzt sich zusammen aus
- dem Präsidenten der Provinz oder seinem Stellvertreter, der den Vorsitz innehat
- dem Leiter der für die Wälder zuständigen Provinzstruktur der zweiten Ebene
- einem vom Provinzialrat ernannten externen Sachverständigen für die Verwaltung und wirtschaftliche Aufwertung des forstwirtschaftlichen Erbes und der Landschaft;
- der Vorsitzende des Naturparks Paneveggio - Pale di San Martino;
- ein vom Rat der lokalen Selbstverwaltung benanntes Mitglied, das die von den Staatswäldern territorial betroffenen Gemeinden vertritt.
Der VR nimmt folgende Aufgaben wahr
- er verabschiedet den jährlichen und mehrjährigen Haushaltsvoranschlag sowie die entsprechenden Änderungen und Anpassungen in Übereinstimmung mit dem Tätigkeitsprogramm
- Er verabschiedet die Schlussabrechnung sowie den detaillierten Bericht über die durchgeführten Tätigkeiten und die erreichten Ziele;
- nimmt das Tätigkeitsprogramm und andere Planungs- und Programmierungsinstrumente an;
- legt die Leitlinien für die Beschäftigung von Mitarbeitern durch den Direktor im Rahmen privatrechtlicher Verträge fest;
- beschließt etwaige Leitlinien für das Betriebsmanagement der Agentur;
- genehmigt die allgemeinen Kriterien für die Erteilung von Konzessionen;
- ernennt den Fachausschuss auf Vorschlag des Direktors;
- erlässt, unbeschadet der Einhaltung der in den Haushalts- und Rechnungslegungsvorschriften der Provinz festgelegten Grundsätze, interne Rechnungslegungsvorschriften, um die Rechnungslegungsdisziplin an die spezifischen Anforderungen der Agentur anzupassen.