Kompetenzen und Funktionen
Die Provinz, die Gemeinden und die Gemeinschaften üben gemeinsam die Funktionen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der integrierten Bewirtschaftung der Siedlungsabfälle aus, einschließlich der Phasen Sammlung, Transport, Verwertung und Entsorgung. Das Konsortium EGATO Trentino" wurde für die gemeinsame Verwaltung der Funktionen und Tätigkeiten im Bereich Abfall gegründet.
EGATO Trentino ist eine öffentliche Einrichtung mit organisatorischer, administrativer und finanzieller Autonomie. Seine Funktionsweise ist im Statut festgelegt, das seine Aufgaben und Arbeitsmethoden definiert. Das Statut von EGATO wird derzeit fertiggestellt (August 2025).
Die Arbeitsweise des Konsortiums richtet sich nach den Regeln und Zielen der provinzialen Abfallplanung.
Aufgaben von EGATO
EGATO Trentino erfüllt die folgenden Aufgaben
a) Organisation und Beauftragung der integrierten kommunalen Abfallwirtschaft, einschließlich der Verwaltungstätigkeiten und des Baus der erforderlichen Anlagen
b) Ausarbeitung, Verabschiedung und Aktualisierung des auch in Teilbereiche gegliederten Bereichsplans, der die Verfahren und Methoden zur Erreichung der Ziele sowie die Ziele selbst festlegt, die gemäß den staatlichen und provinzialen Bezugsbestimmungen und im Einklang mit der provinzialen Planung der Siedlungsabfälle definiert sind, zusammen mit einem Programm der erforderlichen Maßnahmen. Der Gebietsplan zielt insbesondere darauf ab, die Behandlung von Siedlungsabfällen zu planen, komplexe technologische Anlagen zu identifizieren und zu bauen, wo diese fehlen oder unzureichend sind, um das integrierte System der Siedlungsabfallwirtschaft entsprechend den Anforderungen an Recycling, Verwertung und Entsorgung zu bedienen. Der Flächennutzungsplan enthält auch einen spezifischen Investitionsplan;
c) Spezifizierung der Dienstleistungsnachfrage, d.h. Ermittlung der Menge und Qualität der Abfälle, die dem Recycling, der Verwertung oder der Beseitigung zugeführt werden sollen, sowie allgemein des allgemeinen Qualitätsniveaus der Dienstleistungen, die den Nutzern des Gebiets einheitlich garantiert werden sollen
d) die Verabschiedung von Finanzplänen für jedes Teilgebiet, in denen insbesondere die Kosten der Dienstleistung, die verfügbaren und zu beschaffenden Mittel sowie die Einnahmen aus der Anwendung des Abfalltarifs für den betreffenden Zeitraum angegeben sind. Die Finanzpläne zielen insbesondere darauf ab, die vollständige Deckung der Investitions- und Verwaltungskosten des Dienstes zu gewährleisten, wobei letztere auch die Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben umfassen;