Kompetenzen und Funktionen
Der Ombudsmann als außergerichtliche Garantieinstanz übt seine Tätigkeit in völliger Freiheit und Unabhängigkeit aus.
Seine beratende Tätigkeit und sein Eingreifen als Alternative zu den Rechtsbehelfen, die durch verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe eingelegt werden können
Der Zweck seiner Beratung und seines Eingreifens als Alternative zu den Rechtsbehelfen, die durch verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe eingelegt werden können, besteht darin, die gute Leistung, Unparteilichkeit, Transparenz und Rechtmäßigkeit des Handelns der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten (Artikel 97 der Verfassung).
Seine Beratung und sein Eingreifen mit abschreckendem Charakter sind kostenlos.
Das Gründungsgesetz (Provinzialgesetz Nr. 28/1982) wurde durch das Provinzialgesetz Nr. 5/2017 geändert, mit dem Folgendes festgelegt wurde
(Art. 9 bis) den Garanten für die Rechte der Gefangenen und den Garanten für die Rechte der Kinder, die in der Ausübung ihrer Funktionen autonom arbeiten
und durch das Provinzgesetz Nr. 12/2020, in dem die Amtszeit des Ombudsmanns und der Garanten auf fünf Jahre festgelegt wurde .
Weitere Informationen und die Möglichkeit, den Ombudsmann zu kontaktieren, finden Sie auf der Website des Provinzialrats unter der entsprechenden Rubrik.