Kompetenzen und Funktionen
Der Jugendschutzbeauftragte wird von Amts wegen oder auf Antrag tätig, um Minderjährige in bestimmten Fällen zu schützen, in denen Verstöße gegen diese Rechte gemeldet werden.
Er übt auch eine Tätigkeit aus, um die Rechte von Minderjährigen zu fördern und als Impuls für die Verwaltungen oder Subjekte zu wirken, die institutionell mit Minderjährigen zu tun haben.
Sie ist autonom und unabhängig von politischer Macht und frei von jeglicher Konditionierung.
Ihre Beratung und ihr Eingreifen sind kostenlos.
Weitere Informationen und die Möglichkeit, den Garanten zu kontaktieren, finden Sie auf der Website der Provinzregierung .