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Garant für die Rechte der Häftlinge

Der Ombudsmann für die Rechte von Strafgefangenen ist ein Garantieorgan. Er wird von Amts wegen oder auf Antrag tätig, um die Rechte von Personen zu schützen, denen die Freiheit entzogen wurde, insbesondere von Personen in Strafvollzugsanstalten, von Personen, die alternativen Haftmaßnahmen unterliegen, und von Personen, die in Wohnheimen für den Vollzug von Sicherheitsmaßnahmen (REMS) untergebracht sind.

Kompetenzen und Funktionen

Der Ombudsmann fördert Interventionen, Aktionen und Berichte, die darauf abzielen, in Übereinstimmung mit dem staatlichen Rechtssystem und insbesondere dem Rechtssystem des Strafvollzugs die effektive Ausübung der Rechte von Personen in Strafvollzugsanstaltenzu gewährleisten, auch durch die Förderung von Vereinbarungen zwischen der Provinz und den zuständigen staatlichen Verwaltungen.

Er ist autonom und unabhängig von politischer Macht und frei von jeglicher Konditionierung.

Seine Beratung und sein Einschreiten sind unentgeltlich.

Für weitere Informationen und zur Kontaktaufnahme mit dem Garanten besuchen Sie die entsprechende Rubrik auf der Website der Provinzverwaltung.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.01.2026 00:02

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