Beschreibung und Inhalt
Ziel des Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist es, einen Prozess der Veränderung der Anwendungspraktiken von Pflanzenschutzmitteln hin zu umwelt- und gesundheitsverträglicheren und nachhaltigeren Formen anzuleiten, zu gewährleisten und zu überwachen.
Das nationale Recht schreibt vor, dass jede Region/Provinz den NAP verabschieden und die ...
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Der Plan sieht verbesserte Lösungen vor, um die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auch in nicht-landwirtschaftlichen Gebieten, die von der Bevölkerung frequentiert werden, zu reduzieren.
In Übereinstimmung mit den Inhalten der Richtlinie 2009/128/EG und dem Gesetzesdekret Nr. 150/2012 wird vorgeschlagen, die folgenden allgemeinen Ziele im Zusammenhang mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erreichen
- Verringerung der Risiken und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt
- Förderung der Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, des ökologischen Landbaus und anderer alternativer Ansätze
- Schutz der Anwender von Pflanzenschutzmitteln und der Öffentlichkeit; und
- Schutz der Verbraucher;
- Erhaltung der aquatischen Umwelt und des Trinkwassers;
- Erhaltung der Artenvielfalt und Schutz der Ökosysteme.
Um diese Ziele zu erreichen, sind in dem Plan die folgenden sieben Maßnahmen vorgesehen:
| Aktion A.1 - Schulung und Anforderungen für Benutzer, Händler und Berater - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten. |
| Aktion A.2 - Information und Bewusstseinsschärfung - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten. |
| Aktion A.3 - Kontrolle der Geräte für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten. |
| Aktion A.4 - Besprühen aus der Luft - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten. |
| Aktion A.5 - Schutz der aquatischen Umwelt und des Trinkwassers und Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten. |
| Aktion A.6 - Handhabung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Behandlung ihrer Verpackungen und Bestände - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten. |
| Aktion A.7 - Schädlingsbekämpfung mit geringem Einsatz - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten. |
..... von diesen 7 Aktionen hat die Provinz beschlossen ???? vier fünf aufzulisten und eventuell zu verlinken
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