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Der Nationale Aktionsplan - NAP

PAN ist die Abkürzung für den Nationalen Aktionsplan für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Themen

Art des Dokuments

  • Programmplanungsdokument pro Sektor

Beschreibung und Inhalt

Ziel des Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist es, einen Prozess der Veränderung der Anwendungspraktiken von Pflanzenschutzmitteln hin zu umwelt- und gesundheitsverträglicheren und nachhaltigeren Formen anzuleiten, zu gewährleisten und zu überwachen.

Das nationale Recht schreibt vor, dass jede Region/Provinz den NAP verabschieden und die ...

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Der Plan sieht verbesserte Lösungen vor, um die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auch in nicht-landwirtschaftlichen Gebieten, die von der Bevölkerung frequentiert werden, zu reduzieren.

In Übereinstimmung mit den Inhalten der Richtlinie 2009/128/EG und dem Gesetzesdekret Nr. 150/2012 wird vorgeschlagen, die folgenden allgemeinen Ziele im Zusammenhang mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erreichen

  • Verringerung der Risiken und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt
  • Förderung der Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, des ökologischen Landbaus und anderer alternativer Ansätze
  • Schutz der Anwender von Pflanzenschutzmitteln und der Öffentlichkeit; und
  • Schutz der Verbraucher;
  • Erhaltung der aquatischen Umwelt und des Trinkwassers;
  • Erhaltung der Artenvielfalt und Schutz der Ökosysteme.

Um diese Ziele zu erreichen, sind in dem Plan die folgenden sieben Maßnahmen vorgesehen:

Aktion A.1 - Schulung und Anforderungen für Benutzer, Händler und Berater - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten.
Aktion A.2 - Information und Bewusstseinsschärfung - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten.
Aktion A.3 - Kontrolle der Geräte für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten.
Aktion A.4 - Besprühen aus der Luft - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten.
Aktion A.5 - Schutz der aquatischen Umwelt und des Trinkwassers und Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten.
Aktion A.6 - Handhabung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Behandlung ihrer Verpackungen und Bestände - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten.
Aktion A.7 - Schädlingsbekämpfung mit geringem Einsatz - Sie haben keine Berechtigung dieses Objekt zu betrachten.

..... von diesen 7 Aktionen hat die Provinz beschlossen ???? vier fünf aufzulisten und eventuell zu verlinken

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Zeitliche Referenzen

Erster Gültigkeitstag/Tag des Inkrafttretens

14.03.2025

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.12.2025 09:55

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