Beschreibung
Als 1337 der Böhme Nicolò da Bruna (aus dem heutigen Brno, der Hauptstadt Mährens in der Tschechischen Republik) zum Fürstbischof von Trient gewählt wurde, waren die Nachwirkungen dieser Kämpfe noch immer in den Bruderkriegen zwischen den Adelsfamilien spürbar. Seine erste Aufgabe bestand darin, Ordnung im Gebiet der Diözese und des Fürstentums herzustellen, indem er mit Hilfe von König Johann von Böhmen, in dessen Dienst er gestanden hatte, die Streitigkeiten eindämmte und die widerrechtlich angeeigneten Lehen zurückeroberte.
Bei dieser Gelegenheit erkannte er die Notwendigkeit, die kleine Armee des Fürstentums zu stärken und ihr ein einheitliches, prestigeträchtiges Wappen zu geben, das mit denen des streitenden Adels konkurrieren konnte. Aus diesem Grund wandte er sich direkt an König Johann von Böhmen, um die Gewährung des auf dem Schild des Heiligen Wenzel abgebildeten Emblems, des „flammenden Adlers“, zu erbitten, das auf keiner Fahne zu sehen war, nicht einmal auf der der Könige von Böhmen. Welches Wappen passte besser zu einem Bischof als dasjenige, das dem Andenken eines Fürsten gewidmet war, der als Heiliger und Märtyrer für die Einheit des Glaubens verehrt wurde? Wenzel war nämlich König von Böhmen gewesen, zu Beginn des Christentums in seinem Land, und hatte seine Annäherung an die Kirche von Rom mit dem Tod (935 n. Chr.) bezahlt.
Die Bitte war nicht unbedeutend, doch die Dringlichkeit und Schwere des Augenblicks erforderten Maßnahmen von hohem Ansehen. Die Bitte hatte Erfolg.
Da uns daher der ehrwürdige Vater in Christus, Herr Nikolaus, Bischof von Trient, unser sehr lieber Freund, mitgeteilt hat, dass seine Kirche derzeit über kein Wappen verfügt, mit dem in Zeiten der Not die adeligen Amtsträger, Soldaten und Vasallen, die ihm und der vorgenannten Kirche angehören, sich schmücken und auf ihren Fahnen hissen könnten. Und da er uns demütig und fromm gebeten hat, ihm und seinen Nachfolgern in der vorgenannten Kirche mit der uns eigenen Güte das derzeit nicht verwendete Wappen des heiligen Märtyrers Wenzel, des ruhmreichen Schutzpatrons unseres Königreichs, zu schenken.
Wir blicken auf die Treue desselben Herrn Bischofs, die er uns gegenüber in der Vergangenheit erwiesen hat und auch heute noch erweist, und da wir zudem sehr sorgfältig bedacht haben, dass sich derselbe Herr Bischof durch seine Treue und seine Bereitschaft im Dienst als so eifrig erwiesen hat, dass wir in ihm nie etwas anderes gefunden haben und auch nicht finden konnten als das, was wahre Treue und eine Zuneigung wahrer Hingabe erfordern, haben wir es für unsere Pflicht erachtet, ihm Gehör zu schenken und seinem Ersuchen nachzukommen, bewegt von der Schuld einer besonderen Dankbarkeit.
Daher wollen wir mit dem Inhalt dieser Urkunde den heute Lebenden und den zukünftigen Generationen mitteilen, dass wir, nachdem wir die Bitte des genannten Herrn Bischofs mit wohlwollender Zuneigung als gerecht und vernünftig angenommen haben, im Namen Gottes ihm und seinen ehrwürdigen Nachfolgern, den Bischöfen von Trient sowie der tridentinischen Kirche das vorgenannte, unbesiegbare Wappen des heiligen Wenzel, das am Ende dieser unserer Privilegurkunde abgebildet ist, damit es sich im Besitz des Bischofs und der vorgenannten Nachfolger, den Bischöfen von Trient, in der Gegenwart und auf ewig für die Zukunft weitergegeben wird. Da zudem die besagte Kirche von Trient den Übergriffen der Feinde ausgesetzt ist wie die Zielscheibe dem Pfeil und ihre Oberhäupter, die Bischöfe von Trient, in der Vergangenheit unter der Gewalt verschiedener Ungerechtigkeiten seitens adeliger und mächtiger Nachbarn zu leiden hatten, versprechen wir aufrichtig, sowohl aufgrund des Rechts der Rechtsvertretung als auch kraft des vorgenannten Wappens, dass wir, unsere Erben und Nachfolger, die erhabenen Herzöge von Kärnten und die Grafen von Tirol, die Rechte, Würde und Immunität des besagten Herrn Bischofs in Zukunft zu wahren und mit Gottes Hilfe würdig gegen jedes Unterfangen und jede Belastung seitens dieser zu verteidigen.
Zum Zeugnis, als Bekundung und zur ewigen Gültigkeit des Gesagten haben wir diese Urkunde aufsetzen lassen und sie mit unserem großen Siegel besiegelt.
Ausgestellt in Breslau im Jahre des Herrn 1339, am Vorabend des Festes des glorreichen Märtyrers, des seligen Laurentius.“
Das offizielle Wappen der Autonomen Provinz Trient darf nur nach vorheriger Genehmigung durch den Präsidenten der Provinz in den Fällen und in der Weise verwendet werden, die in Anhang A, der integraler Bestandteil des Beschlusses Nr. 1784 vom 05.08.2010 ist, festgelegt sind – Kriterien und Modalitäten für die Gewährung der Schirmherrschaft der Autonomen Provinz Trient und für die Genehmigung zur Verwendung des Wappens.
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