Beschreibung und Anforderungen
Spezifische Anforderungen
Zusätzlich zu den in der Bekanntmachung genannten allgemeinen Anforderungen wird Folgendes verlangt
- Besitz eines Hochschulabschlusses von mindestens vier Jahren Dauer in juristischen oder sozialpsychologischen Fächern oder eines diesen nach dem Gesetz gleichwertigen Abschlusses oder eines diesen nach dem interministeriellen Erlass vom 9. Juli 2009 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 233/2009) gleichwertigen Fach- oder Masterabschlusses
- alternativ der Besitz einer der folgenden Voraussetzungen
- Teilnahme an Fortbildungskursen, Masterstudiengängen, postgradualen Spezialisierungsdiplomen (Zugangsvoraussetzung) oder Promotionen zu den Themen Chancengleichheit, geschlechtsspezifische Diskriminierung, moralische und physische Belästigung am Arbeitsplatz und organisatorisches Wohlbefinden mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren oder
- in den zehn Jahren vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Bewerbungen für die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren (d. h. vom 13. März 2015 bis zum 13. März 2025) mindestens zwei Jahre (24 Monate, auch wenn sie nicht aufeinander folgen) spezifische, nachweisbare postgraduale Berufserfahrung (Zugangsvoraussetzung) in den Bereichen Chancengleichheit, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, moralische und physische Belästigung am Arbeitsplatz und Wohlbefinden in Organisationen erworben haben. Ausgeschlossen sind Lehrstellen, Praktika, Traineeships, Zivildienst, Freiwilligenarbeit und Erfahrung in sozial nützlicher Arbeit. Die Art der geleisteten Arbeitsstunden (Vollzeit, Teilzeit) ist unerheblich. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen.
Anzahl der Stellen
1