Beschreibung und Anforderungen
Die Dienststelle für das Gebirgsbecken muss eine Auswahl für die Einstellung von Arbeitern mit einem privatrechtlichen Vertrag gemäß Art. 88 des Provinzgesetzes Nr. 11 vom 23. Mai 2007 (Verwaltung des Waldes und des Gebirgsgebiets, der Wasserläufe und der geschützten Gebiete) aktivieren, wobei der nationale Tarifvertrag für die Kategorie der Arbeitnehmer in Bau- und ähnlichen Unternehmen sowie die entsprechenden Provinz- und Unternehmenszusatzverträge anzuwenden sind, um Wasserbau- und Forstarbeiten in Form einer direkten Verwaltung durchzuführen.
Die Bauarbeiter, die mit dieser Auswahl eingestellt werden, betreffen die Kategorien der qualifizierten Arbeiter und der spezialisierten Arbeiter.
Spezifische Anforderungen
Die allgemeinen und besonderen Anforderungen sind in der auf dieser Seite veröffentlichten Bekanntmachung beschrieben.
Anzahl der Stellen
10