Beschreibung und Anforderungen
Der Dienst für das Berggebiet muss eine Auswahl für die Einstellung von Arbeitern mit einem privatrechtlichen Vertrag aktivieren, wie in Artikel 88 des Provinzgesetzes Nr. 11 vom 23. Mai 2007 (Verwaltung des Waldes und des Berggebiets, der Wasserläufe und der Schutzgebiete) vorgesehen, unter Anwendung des nationalen Tarifvertrags für die Kategorie der Arbeiter von Bau- und ähnlichen Unternehmen und der entsprechenden Provinz- und Unternehmenszusatzverträge, um Wasserbau- und Forstarbeiten in der Wirtschaft in Form einer direkten Verwaltung auszuführen.
Die Bauarbeiter, die mit dieser Auswahl eingestellt werden sollen, beziehen sich auf den Berufsausbildungsvertrag für die Kategorien der qualifizierten Arbeiterlehrlinge.
Spezifische Anforderungen
Die allgemeinen und besonderen Anforderungen sind in der auf dieser Seite veröffentlichten Bekanntmachung beschrieben.
Anzahl der Stellen
4