Um Güterkraftverkehrsunternehmen für Dritte leiten zu können, ist der Erwerb eines national und international gültigenBefähigungsnachweises erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung sind:
Sie müssen volljährig sein
Wohnsitz im Gebiet der Provinz (mit Wohnsitz im Einwohnermeldeamt oder Eintragung im Register der Italiener mit Wohnsitz im Ausland oder normalem Wohnsitz)
nicht rechtskräftig disqualifiziert oder entmündigt sein;
über eine grundlegende Vorbereitung verfügen, indem sie - einen Sekundarschulabschluss erworben hat (darunter ist zu verstehen, dass er zusätzlich zu einem fünfjährigen Abschluss auch ein dreijähriges Zertifikat erworben hat, sofern es von staatlichen, gesetzlich anerkannten oder gleichgestellten Berufsinstituten ausgestellt wurde) - die Schulpflicht erfüllt und an einem Prüfungsvorbereitungskurs teilgenommen haben, der von einer vom Verkehrsministerium zugelassenen Einrichtung organisiert wurde.
Seit dem 4. Juni 2012 ist es nicht mehr möglich, die auf den nationalen Verkehr beschränkte Prüfung abzulegen.
Die Bescheinigung wird durch das Bestehen einer Prüfung bei der zuständigen zivilen Kraftfahrzeugbehörde am Wohnsitz des Antragstellers erworben und umfasst zwei schriftliche Prüfungen
sechzig schriftliche Multiple-Choice-Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten (Prüfungsdauer zwei Stunden)
eine Übung zu einem praktischen Fall (Dauer der Prüfung zwei Stunden).
Um die Prüfung zu bestehen, muss der Kandidat eine Mindestpunktzahl erreichen
für den Quiztest 30 Punkte (max. 60);
für die Übung zu einem praktischen Fall 16 Punkte (max. 40);
sowie eine Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Noten der beiden Tests ergibt, von mindestens 60 Punkten (max. 100).
Ein Kandidat, dessen Gesamtpunktzahl in den beiden Prüfungen weniger als 60 Punkte beträgt oder der auch nur eine der beiden schriftlichen Prüfungen nicht besteht, d. h. der im Quiztest eine Note von weniger als 30 oder in der praktischen Übung eine Note von weniger als 16 Punkten erzielt, gilt als nicht bestanden.
Wer bereits im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, der nach den bisherigen Regelungen nur für den innerstaatlichen Verkehr ausgestellt wurde, kann eine Ergänzungsprüfung zur Erweiterung auf den grenzüberschreitenden Verkehr ablegen, um einen Vollschein zu erhalten. Die Ergänzungsprüfung wird auf die gleiche Weise wie die vollständige Prüfung durchgeführt: sechzig Fragen und das Studium eines praktischen Falles; die Note wird auf die gleiche Weise ermittelt. Der Prüfungslehrplan beschränkt sich jedoch auf die Quizfragen und die Untersuchung praktischer Fälle aus dem internationalen Verkehr.
Die Prüfungsfragen werden vom Ministerium für nachhaltige Mobilität und Verkehr vorbereitet. Die Texte zur Prüfungsvorbereitung sind im Buchhandel erhältlich.
Verwaltung der Prüfung
Das Straßenverkehrsamt Trient organisiert die Berufseignungsprüfungen für den Güterkraftverkehr mit mindestens drei Prüfungsterminen pro Jahr, wie im auf dieser Website veröffentlichten Kalender angegeben. Die Prüfung findet am Sitz des Zivilen Motorisierungsdienstes in Trient, Lung'Adige San Nicolò Nr. 14, statt. Demjenigen, der die Prüfung besteht, wird eine Bescheinigung über die berufliche Eignung für den nationalen und internationalen Straßengüterverkehr ausgestellt, für die eine Steuermarke von 16 Euro zu entrichten ist. Ein Kandidat, der die Prüfung nicht besteht, kann sie erst nach Ablauf von mindestens drei Monaten nach dem Datum der nicht bestandenen Prüfung wiederholen.
Prüfungsvorbereitungskurse
Mit der Durchführung der Prüfungsvorbereitungskurse werden vom Verkehrsministerium zugelassene Ausbildungseinrichtungen betraut. Die Lehrgänge haben eine Mindestdauer von 150 Stunden, von denen mindestens 30 Stunden internationale Themen betreffen.
Die Themen der Kurse sind: Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Handels- und Finanzmanagement, Marktzugang, technische Normen und Verkehrssicherheit.
Im Trentino sind folgende Einrichtungen vom Verkehrsministerium für die Durchführung der Kurse akkreditiert
Diejenigen, die an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen ihren Antrag online über die Stanza del Cittadino (Bürgerbüro) ausfüllen und abschicken, die über den unten stehenden Link zu erreichen ist, nachdem sie sich mittels SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), CIE (Carta d'Identità Elettronica), CNS (Carta Nazionale dei Servizi) oder CPS (Carta Provinciale dei Servizi) ausgewiesen haben:
T059 - Prüfung für die Erteilung von Berufszulassungen
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Fotokopie eines gültigen Ausweises
Quittung über die über PAGOPA geleisteten Zahlungen;
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs im Original oder in beglaubigter Kopie (falls besucht).
Nicht-EU-Bürger dürfen den Besitz des im Ausland erworbenen Abschlusses nicht selbst bescheinigen, sondern müssen Folgendes vorlegen
eine offizielle Übersetzung des Abschlusses ins Italienische;
eine offizielle Legalisierung der genannten Übersetzung und eine Erklärung über den Wert des Abschlusses, ausgestellt von der italienischen Konsularbehörde des Landes, in dem der Abschluss erworben wurde.