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Beitrag zu den Zertifizierungskosten für die ökologische Produktionsmethode

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Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen

Modalitäten für die Beantragung von Beiträgen zu den Ausgaben für die Kontrolle und Zertifizierung des ökologischen Landbaus, Provinzialgesetz Nr. 4/2003 Art. 47 Abs. 4

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Für dasJahr 2024 können die Bewerbungen von Montag, dem 3. Juni 2024, bis zum 15. August 2024 eingereicht werden, (Fristverlängerung durch Beschluss Nr. 995 vom 28. Juni 2024) über die computergestützten Verfahren eingereicht werden, die den Nutzern auf dem Portal https://srt.infotn.it zur Verfügung gestellt werden, das auch über das Portal A4G erreichbar ist, oder über eines der zugelassenen Zentren für landwirtschaftliche Hilfe (kurz CAA genannt).

Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, sind vom Zugang zu dem geplanten Beitrag ausgeschlossen.

Ausgaben, die nach dem 1. Januar 2024, also noch vor der Einreichung des Beihilfeantrags, getätigt werden,können ebenfalls bezuschusst werden, da einige Zertifizierungsstellen bereits in den ersten Tagen des Bezugsjahres die Verträge mit den ökologischen Marktteilnehmern erneuern, um sofort tätig werden zu können.

Diese Zuschüsse sollen den Beitritt neuer Unternehmen fördern und zur Deckung der Zertifizierungskosten beitragen.

Die Beihilfe wird als De-minimis-Beihilfe für ökologische Unternehmen gewährt, die als Erzeuger und Aufbereiter eingestuft sind , wie es die geltenden EU-Verordnungen vorsehen.

Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von höchstens fünf aufeinanderfolgenden Jahren gewährt, gerechnet ab dem Datum der ersten Meldung des ökologischen Unternehmers im Nationalen Agrarinformationssystem (abgekürzt SIAN), wobei auch die Jahre vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt werden.

Erstattungsfähig sind die Ausgaben für das Zertifizierungsverfahren bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro für in der Sektion der Erzeuger registrierte ökologische Unternehmer und 5.000,00 Euro für in der Sektion der Aufbereiter registrierte Unternehmer.

Beschränkungen

Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von höchstens fünf aufeinanderfolgenden Jahren gewährt, gerechnet ab dem Datum der ersten Meldung, die der ökologisch wirtschaftende Unternehmer im Nationalen Agrarinformationssystem (abgekürzt SIAN) abgibt, wobei auch die Jahre vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt werden.

Für die Jahre nach 2024 ist es möglich, Anträge auf der Plattform SRTrento ab dem Datum der Öffnung der Anträge einzureichen, d. h. ab dem 1. Dezember vor dem Jahr, auf das sich der Antrag bezieht, und bis zum 31. Dezember des Bezugsjahres für die anderen Jahre.
Anträge auf Finanzhilfen für dasJahr 2025 und die Folgejahre können bis zum 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Begünstigte sind Unternehmen, die in der Provinzliste der ökologischen Unternehmen in den Sektionen der Erzeuger und Aufbereiter im Sistema Informativo Biologico (kurz SIB) eingetragen sind.

Die Unternehmen können Beihilfen zu den Kosten für die Zertifizierung der Erzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben oder Viehzuchtbetrieben sowie in Aufbereitungs-/Verarbeitungsbetrieben in der Provinz Trient beantragen, sofern sie in der Provinz Trient registriert sind.

Der Antrag kann von den Bio-Betreibern direkt über die auf der SRTrento-Plattform verfügbaren telematischen Methoden oder über eine der zu diesem Zweck zugelassenen Beratungsstellen (CAA ) gestellt werden.

So geht es

Der Antragsteller:

- muss eine digitale Unterschrift haben;

ezembed

- muss auf der Computerplattform https://srt.infotn.it akkreditiert sein , die auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ zugänglich ist;

ezembed

- muss bevollmächtigt sein, im Namen des Empfängers zu handeln (im Falle der Antragseingabe durch Bevollmächtigte)

Hinweis zur Eingabe von Anträgen auf der SRTrento-Plattform :

  • Verwenden Sie den Browser Chrome, um auf das Portal zuzugreifen und Anträge einzureichen.
  • Prüfen Sie vor dem Hochladen der signierten Datei auf SRTrento, ob die Datei korrekt ist und ob sie intakt ist und keine Format-/Darstellungsfehler aufweist. Es ist auch ratsam, eine aktuelle Signatursoftware zu verwenden.
  • Bei Fragen, Unklarheiten oder Problemen technischer/administrativer Art wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Dienststellen, die für die erteilten Bescheide zuständig sind.

Bei Problemen mit dem Zugriff auf das Online-Dienstleistungsportal der Provinz über CPS/CNS oder SPID wenden Sie sich bitte an https://www.servizionline.provincia.tn.it/.

Bei IT-Problemen im Zusammenhang mit dem Portal SRTrento senden Sie Ihre Meldungen bitte an die E-Mail-Adresse: helpdesk.srtrento@provincia.tn.it

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag (bereits auf der IT-Plattform SrTrento) muss enthalten:

(a) Name und Größe des antragstellenden Unternehmens

(b) eindeutige Betriebskennung (CUAA);

(c) Angabe der Tätigkeit (Erzeuger, Aufbereiter);

(d) Standort der Tätigkeit

(e) geschätzter Betrag der Kontrollkosten;

(f) gewählte Kontrollstelle (C.O.);

g) Angabe, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Rechnung als Nachweis für bereits getätigte Ausgaben vorliegt oder nicht.

Der Antrag einschließlich der Einzugsermächtigung und derDatenschutzerklärung wird digital unterzeichnet.

Formulare

Zeiten und Fristen

2026 31 Jan

calendario contributo certificazione bio 01.12.2025 ⇢ 31.01.2026

130 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

mit Wirkung vom Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens - Anträge auf einen "Beitrag zu den Kosten der Bio-Zertifizierung" gemäß Artikel 47, Absatz IV der Norma Foral 4/2003, für das Jahr 2024. 47, Absatz IV, für das Jahr 2024, wird folgendes mitgeteilt:1. Die für die Bearbeitung des Antrags zuständige Person, bei der Auskünfte eingeholt oder in die Verfahrensunterlagen Einsicht genommen werden kann, ist Dr. Diego Bleggi, Direktor des Amtes für ökologische Produktion des Dienstes für Politik und Entwicklung des ländlichen Raums, via G.B.Trener, n. 3 - 38121 Trento - Tel. 0461-495911;2. das Verfahren sieht folgende Phasen vor - Vorprüfung des Dossiers; - Entscheidung des Leiters des Dienstes für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums über die Gewährung der Beihilfe oder Ablehnung des Antrags, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind; 3. das Verfahren zur Gewährung der Beihilfe (oder zur Ablehnung) hat eine Höchstdauer von 130 Tagen, beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Antrags gemäß dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 779 vom 31. Mai 2024. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Rechtsbehelf gegen das Schweigen der Verwaltung auch ohne förmliche Aufforderung an die säumige Verwaltung eingelegt werden, solange die Säumnis andauert, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf der gleichen Frist. Schreiben zur Einleitung des Verfahrens, unterzeichnet vom Direktor Dr. Alberto Giacomoni

In den Entscheidungen über die Gewährung der Beiträge wird jeder Kontrollstelle, die von den Antragstellern mit der Erhebung des Beitrags beauftragt wurde, ein eindeutiger Projektcode (abgekürzt CUP) zugewiesen.

Für ökologische Unternehmer, die in der Sektion der Erzeuger registriert sind , d.h. Unternehmen, die im Primärsektor tätig sind, wird der Beitrag gemäß den Bestimmungen von Artikel 20, Absatz 1, Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 vom 14. Dezember 2022 in der geänderten Fassung gezahlt.

Für Wirtschaftsbeteiligte, die als Aufbereiter eingestuft sind, wird der Beitrag gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 nach diesen Kriterien als De-minimis-Beitrag gezahlt, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Für Ausgaben, die ab dem 1. Januar eines jeden Jahres und vor der Einreichung des Beitragsantrags anfallen, wird der Beitrag als De-minimis-Beitrag gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 ff. für als "Erzeuger" eingestufte Unternehmer (landwirtschaftliche De-minimis-Beiträge) und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 für als "Aufbereiter" eingestufte ökologische Unternehmer gezahlt.

Vorprüfung und Gewährung der Beihilfe

Für die Vorprüfung der Förderfähigkeit und die Bewertung der Anträge ist das Büro für ökologische Erzeugung des Dienstes für ländliche Entwicklung zuständig.

Die mit dem Verfahren beauftragte Person kann den Antragsteller um Klarstellungen bitten, die zur Überprüfung der Förderfähigkeit des Antrags erforderlich sind. Die erforderlichen Kontrollen zur Einhaltung der De-minimis-Vorschriften müssen durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Kontrollen wird die Unterstützung gegebenenfalls bis zur De-minimis-Grenze angepasst oder die Beihilfe wird ausgeschlossen. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt durch eine besondere Entscheidung des Direktors der oben genannten Dienststelle. In der gleichen Maßnahme wird der einmalige Projektcode (CUP), den die Verwaltung für jede Kontrollstelle erhalten hat, angegeben. Die Frist für das Verwaltungsverfahren zur Gewährung von Beiträgen wird auf 130 Tage ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge festgelegt. Die Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren für die Gewährung und die anschließende Abwicklung des Beitrags können auf elektronischem Wege erfolgen, einschließlich der Nutzung der IT-Plattform, oder durch andere in den Vorschriften vorgesehene Kommunikationsmittel in Anwesenheit einer erheblichen Anzahl von Empfängern. Bei Anträgen, die als nicht förderfähig erachtet werden, führt der Verfahrensverantwortliche gemäß den Vorschriften für Verwaltungsverfahren die Formalitäten für das Kreuzverhör mit der betroffenen Partei über die Gründe, die der Annahme des Antrags entgegenstehen, durch und schlägt dem Direktor gegebenenfalls die Genehmigung einer Maßnahme zur Nichtannahme des Antrags vor.

Meldung und Abrechnung

Für die Zahlung des Beitrags muss der ökologische/biologische Unternehmer mit Hilfe der EDV-Verfahren, die den Nutzern auf dem Portal SRTrento unter folgendem Link https://srt.infotn.it zur Verfügung stehen, folgende Unterlagen einreichen

a) Antrag auf Zahlung des Restbetrags, der u.a. die auszufüllenden Felder enthält: Anzahl der durchgeführten Kontrollen mit dem entsprechenden Durchführungszeitraum und die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung über die Anwendbarkeit der Quellensteuer gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Präsidialerlasses 600/1973.

Der Antrag wird digital signiert;

b) Rechnungen, die von der Kontrollstelle für die oben genannten Kontrollen ausgestellt und für den Teil, der auf den Marktteilnehmer entfällt, ordnungsgemäß quittiert wurden.

Der Beitrag wird an die Kontrollstelle gezahlt, die für den Einzug des Beitrags ausgewählt und beauftragt wurde.

Fristen

Es werden folgende Fristen festgelegt

- Die Frist für die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit für die ökologische Zertifizierung fällt mit dem Haushaltsjahr des Bezugsjahres zusammen;

- die Frist für die Berichterstattung wird auf den 31. Januar nach Ablauf des Haushaltsjahres des Bezugsjahres festgesetzt.

Die Meldefrist kann nur einmal und nur für Ereignisse verlängert werden, die nicht auf den Begünstigten zurückzuführen sind. Bei Nichteinhaltung der verlängerten Frist wird die gewährte Finanzhilfe einbehalten.

Kosten

KOSTENLOS

Kontakt

Contatti di Ufficio per le produzioni biologiche

Email - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495315

Telefono - Segreteria:
0461.495911

Fax - Segreteria:
0461.495763

Contatti di Servizio politiche sviluppo rurale

Email - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politichesvilupporurale@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495796

Telefono - Segreteria:
0461.495863

Fax - Segreteria:
0461.495872

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 19.03.2026 12:13

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