Beschreibung
Für dasJahr 2024 können die Bewerbungen von Montag, dem 3. Juni 2024, bis zum 15. August 2024 eingereicht werden, (Fristverlängerung durch Beschluss Nr. 995 vom 28. Juni 2024) über die computergestützten Verfahren eingereicht werden, die den Nutzern auf dem Portal https://srt.infotn.it zur Verfügung gestellt werden, das auch über das Portal A4G erreichbar ist, oder über eines der zugelassenen Zentren für landwirtschaftliche Hilfe (kurz CAA genannt).
Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, sind vom Zugang zu dem geplanten Beitrag ausgeschlossen.
Ausgaben, die nach dem 1. Januar 2024, also noch vor der Einreichung des Beihilfeantrags, getätigt werden,können ebenfalls bezuschusst werden, da einige Zertifizierungsstellen bereits in den ersten Tagen des Bezugsjahres die Verträge mit den ökologischen Marktteilnehmern erneuern, um sofort tätig werden zu können.
Diese Zuschüsse sollen den Beitritt neuer Unternehmen fördern und zur Deckung der Zertifizierungskosten beitragen.
Die Beihilfe wird als De-minimis-Beihilfe für ökologische Unternehmen gewährt, die als Erzeuger und Aufbereiter eingestuft sind , wie es die geltenden EU-Verordnungen vorsehen.
Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von höchstens fünf aufeinanderfolgenden Jahren gewährt, gerechnet ab dem Datum der ersten Meldung des ökologischen Unternehmers im Nationalen Agrarinformationssystem (abgekürzt SIAN), wobei auch die Jahre vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt werden.
| Erstattungsfähig sind die Ausgaben für das Zertifizierungsverfahren bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro für in der Sektion der Erzeuger registrierte ökologische Unternehmer und 5.000,00 Euro für in der Sektion der Aufbereiter registrierte Unternehmer. |
Beschränkungen
Die Beihilfe wird für einen Zeitraum von höchstens fünf aufeinanderfolgenden Jahren gewährt, gerechnet ab dem Datum der ersten Meldung, die der ökologisch wirtschaftende Unternehmer im Nationalen Agrarinformationssystem (abgekürzt SIAN) abgibt, wobei auch die Jahre vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt werden.
| Für die Jahre nach 2024 ist es möglich, Anträge auf der Plattform SRTrento ab dem Datum der Öffnung der Anträge einzureichen, d. h. ab dem 1. Dezember vor dem Jahr, auf das sich der Antrag bezieht, und bis zum 31. Dezember des Bezugsjahres für die anderen Jahre. |
| Anträge auf Finanzhilfen für dasJahr 2025 und die Folgejahre können bis zum 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden. |