Es gibt zwei Arten von Genehmigungen für Sachverständige
- Typ "A-B" für leichte Fahrzeuge, der die Überholung von Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Kapazität von 16 Personen einschließlich des Fahrers, d.h. mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t, erlaubt
- Typ "C" für schwere Fahrzeuge: erlaubt die Überholung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelanhängern mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die für die Beförderung von Personen bestimmt sind, von Fahrzeugen, die für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß ADR bestimmt sind, und von Fahrzeugen, die für die Beförderung verderblicher Güter unter ATP-Temperaturbedingungen bestimmt sind.
Zugelassene Inspektoren des Typs "A-B" und des Typs "C", die nach dem 31. August 2018 zugelassen werden:
- müssen neben der Volljährigkeit bestimmte Anforderungen an die Befähigung und die Grundausbildung erfüllen, die in der Vereinbarung zwischen dem Staat und den autonomen Provinzen Trient und Bozen vom 17.4.2019 vorgesehen sind;
- sie müssen spezifische Prüfungen vor speziellen, von der DGT eingerichteten Kommissionen ablegen, um die Qualifikation zu erlangen;
- sie müssen sich regelmäßig fortbilden.
Zugelassene Inspektoren Typ "A-B Zulassung bis 31. August 2018:
- Sie unterliegen einer regelmäßigen Fortbildung.
PRÜFUNGSVERFAHREN
Die Quiz-Prüfung zur Erlangung der Qualifikation als zugelassener Inspektor für leichte Fahrzeuginspektionstätigkeiten (Ausbildungsmodule A-B) besteht aus 60 Fragen im Modus "richtig oder falsch", die in 40 Minuten zu lösen sind, und gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 4 Fehler gemacht werden.
Der Quiztest für die Qualifikation als zugelassener Prüfer für die Inspektion von schweren Fahrzeugen (Ausbildungsmodul C) besteht aus 30 Fragen im Modus "richtig oder falsch", die in 20 Minuten zu lösen sind, und gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 2 Fehler gemacht werden.
Die praktische Prüfung umfasst die Verwendung einer Überholungslinie und eines Fahrzeugs, das dem geforderten Lizenztyp entspricht, und zielt darauf ab, die Fähigkeit zur Durchführung der technischen Inspektion eines Fahrzeugs und zur Verwendung von Überholungsausrüstung festzustellen.
Im Falle eines negativen Ergebnisses kann der Bewerber die praktische Prüfung auf Antrag wiederholen. Die erneute praktische Prüfung darf frühestens einen Monat nach dem Datum der nicht bestandenen Prüfung abgelegt werden.
Anschließend wird eine Eignungsbescheinigung ausgestellt.
Nachfolgend finden Sie die Tests: