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Revisionszentrum - Typ 'B' und 'C' Modul Inspektorenqualifikation

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Richtlinien für die Eignungsprüfung für Inspektoren des Typs "B" und des Typs "C

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Prüfungstermine Jahr 2025:

  • 13. Mai 2025 - Einreichung der Anträge vom 11. März bis 11. April 2025;
  • 28. Oktober 2025 - Einreichung der Bewerbungen vom 27. August bis 27. September 2025.

NB: Nur für Personen, die den entsprechenden Kurs in der Provinz Trient besucht haben.

Beschreibung

Es gibt zwei Arten von Genehmigungen für Sachverständige

  • Typ "A-B" für leichte Fahrzeuge, der die Überholung von Kraftfahrzeugen mit einer maximalen Kapazität von 16 Personen einschließlich des Fahrers, d.h. mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t, erlaubt
  • Typ "C" für schwere Fahrzeuge: erlaubt die Überholung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelanhängern mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die für die Beförderung von Personen bestimmt sind, von Fahrzeugen, die für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß ADR bestimmt sind, und von Fahrzeugen, die für die Beförderung verderblicher Güter unter ATP-Temperaturbedingungen bestimmt sind.

Zugelassene Inspektoren des Typs "A-B" und des Typs "C", die nach dem 31. August 2018 zugelassen werden:

  • müssen neben der Volljährigkeit bestimmte Anforderungen an die Befähigung und die Grundausbildung erfüllen, die in der Vereinbarung zwischen dem Staat und den autonomen Provinzen Trient und Bozen vom 17.4.2019 vorgesehen sind;
  • sie müssen spezifische Prüfungen vor speziellen, von der DGT eingerichteten Kommissionen ablegen, um die Qualifikation zu erlangen;
  • sie müssen sich regelmäßig fortbilden.

Zugelassene Inspektoren Typ "A-B Zulassung bis 31. August 2018:

  • Sie unterliegen einer regelmäßigen Fortbildung.

PRÜFUNGSVERFAHREN

Die Quiz-Prüfung zur Erlangung der Qualifikation als zugelassener Inspektor für leichte Fahrzeuginspektionstätigkeiten (Ausbildungsmodule A-B) besteht aus 60 Fragen im Modus "richtig oder falsch", die in 40 Minuten zu lösen sind, und gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 4 Fehler gemacht werden.

Der Quiztest für die Qualifikation als zugelassener Prüfer für die Inspektion von schweren Fahrzeugen (Ausbildungsmodul C) besteht aus 30 Fragen im Modus "richtig oder falsch", die in 20 Minuten zu lösen sind, und gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 2 Fehler gemacht werden.

Die praktische Prüfung umfasst die Verwendung einer Überholungslinie und eines Fahrzeugs, das dem geforderten Lizenztyp entspricht, und zielt darauf ab, die Fähigkeit zur Durchführung der technischen Inspektion eines Fahrzeugs und zur Verwendung von Überholungsausrüstung festzustellen.
Im Falle eines negativen Ergebnisses kann der Bewerber die praktische Prüfung auf Antrag wiederholen. Die erneute praktische Prüfung darf frühestens einen Monat nach dem Datum der nicht bestandenen Prüfung abgelegt werden.

Anschließend wird eine Eignungsbescheinigung ausgestellt.

Nachfolgend finden Sie die Tests:

quiz+mod.+b.pdf 3,59 MB
quiz+mod.+c.pdf 1,72 MB

An wen es sich richtet

  • Kandidaten, die unabhängig von ihrem Wohnsitz den Kurs bei einer Ausbildungseinrichtung mit Sitz im Trentino absolviert haben.

So geht es

Diejenigen, die an der Prüfung teilnehmen möchten, müssen während des Zeitraums, in dem die Fristen offen sind, einen abgestempelten Antrag einreichen, indem sie den Antrag online über den Bürgersaal ausfüllen und absenden, der durch Anklicken der unten stehenden Schaltfläche erreicht werden kann, nachdem sie sich mittels SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), CIE (Carta d'Identità Elettronica), CNS (Carta Nazionale dei Servizi) oder CPS (Carta Provinciale dei Servizi) ausgewiesen haben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für die Inspektorenprüfung Typ 'B':

- die Akte des Kandidaten, bestehend aus:

  1. Kopie der Qualifikation
  2. Bescheinigung über die Teilnahme an Schulungen mit Gewinn;
  3. Dokumentation der Erfahrung in den Bereichen, die Straßenfahrzeuge betreffen (Artikel 2, Absätze 5, 6 und 7 des Abkommens Staat-Regionen-Autonome Provinzen vom 17.04.2019)
  4. Kopie des Personalausweises;

- pagoPA-Zahlungsbeleg durch Verbindung mit dem "Autofahrerportal" und Befolgung der PAGOPA-ANLEITUNGEN.

Die PAGOPA-Codes, die mit den Tarifen für die Freigabe der Inspektoren verbunden sind, bilden den Typ B:

  1. Bescheinigung über die Zahlung der Stempelgebühr in Höhe von 16,00 Euro für den Prüfungsantrag, Tarif N019 (Gebiet Trient);
  2. Bescheinigung über die Zahlung der Prüfungsgebühr von 123,95 Euro zum Tarif T073 (Raum Trient)

- nach der erfolgreichen Prüfung können auch folgende Zahlungen eingereicht werden

  1. Nachweis über die Zahlung der Stempelgebühr von 16,00 Euro für die Prüfungsanmeldung zum Tarif N019 (Gebiet Trient);
  2. Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Ausstellung des Befähigungsnachweises in Höhe von 5,16 Euro, Tarif T088 (Raum Trient);

Für die Befähigungsprüfung für Inspektoren des Typs "C":

- die Akte des Kandidaten, bestehend aus

  1. Kopie der Qualifikation
  2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Fortbildungskursen;
  3. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Auffrischungskurs (Personen, die am 31.08.2018 bereits zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Kraftfahrzeugen für maximal 16 Personen einschließlich des Fahrers, d.h. mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5, berechtigt oder zugelassen waren und die nach dem 26.02.2022 das Modul C besucht haben)
  4. Erklärung gemäß Art. 47 des Präsidialdekrets 445/2000, dass "die Kurse gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt wurden", wenn der Kurs vor dem 26.02.2022 stattgefunden hat
  5. Kopie des Personalausweises;

- pagoPA-Zahlungsbeleg durch Verbindung mit dem "Driver Portal" und Befolgung der PAGOPA-ANLEITUNG.

Die PAGOPA-Codes, die mit den Tarifen für die Freigabe der Inspektoren verbunden sind, bilden den Typ C:

  1. Bescheinigung über die Zahlung der Stempelgebühr in Höhe von 16,00 Euro für den Prüfungsantrag, Tarif N019 (Gebiet Trient);
  2. Bescheinigung über die Zahlung der Prüfungsgebühren in Höhe von 103,29 Euro, Tarif T070 (Raum Trient)

- nach der erfolgreichen Prüfung können auch folgende Zahlungen eingereicht werden

  1. Nachweis über die Zahlung der Stempelgebühr von 16,00 Euro für die Prüfungsanmeldung, Tarif N019 (Raum Trient);
  2. Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Ausstellung des Befähigungsnachweises in Höhe von 5,16 Euro, Tarif T088 (Raum Trient);

Zeiten und Fristen

2025 27 Sep

Presentazione domande esame abilitazione ispettori modulo B e C 27.08.2025 ⇢ 27.09.2025

  • 13. Mai 2025 - Einreichung von Anträgen vom 11. März bis 11. April 2025;
  • 28. Oktober 2025 - Einreichung von Anträgen vom 27. August bis 27. September 2025.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

Zahlung durch PAGOPA Tarif "N019" Ambito Trento

Nur für die Prüfung der Inspektoren Formular B: Gebühren für zivile Kraftfahrzeuge
123,95 Euro

Zahlung durch PAGOPA Tarif "T073" Ambito Trento

Nur für die Inspektorenprüfung Formular C: Gebühren für zivile Kraftfahrzeuge
103,29 Euro

Zahlung durch PAGOPA Tarif "T070" Gebiet Trento

Nach erfolgreicher Prüfung: Stempelgebühr
16,00 Euro

Zahlung durch PAGOPA Tarif "N019" Gebiet Trento

Nach erfolgreicher Prüfung: Gebühr für das Zertifikat
5,16 Euro

Zahlung durch PAGOPA Tarif "T088" Ambito Trento

Zugang zum Service

Anmeldung zur Befähigungsprüfung für Prüfungsinspektoren

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 05.09.2025 12:03

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