Die Ausübung des Berufs des Personenkraftverkehrsunternehmers ist die entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, d. h. mit Kraftfahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind. Omnibusse für den Eigengebrauch im Sinne von Artikel 83 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes sind ausgeschlossen.
Die Ausübung des Berufs erfordert das obligatorische Bestehen einer Prüfung, die zur Erlangung eines Befähigungsnachweises für die Tätigkeit des Personenbeförderers berechtigt.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen von je zwei Stunden Dauer, die jeweils Folgendes umfassen
einem Fragebogen mit sechzig Fragen, die aus einer Auswahl von vier Alternativen zu beantworten sind; für die Bewertung der Prüfung werden maximal sechzig Punkte vergeben
einer Übung zu einem praktischen Fall; für die Bewertung der Prüfung werden maximal vierzig Punkte vergeben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat
mindestens dreißig Punkte für den unter 1. genannten Fragebogentest
mindestens sechzehn Punkte für den Übungstest gemäß Punkt 2;
und eine Gesamtnote, die sich aus der Summe der Noten für beide Tests ergibt, von mindestens sechzig Punkten (60/100).
Die allgemeine Liste der Fragen für den Test gemäß Punkt 1. und die Arten der Übungen für den Test gemäß Punkt 2. werden auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht(hier klicken).
Kurse zur Prüfungsvorbereitung Mit den Vorbereitungskursen auf die Prüfung werden vom Verkehrsministerium zugelassene Ausbildungseinrichtungen betraut. Im Trentino sind folgende Einrichtungen akkreditiert - das Berufsausbildungszentrum der Volksuniversität Trentino - dieFahrschule Rendena.
An wen es sich richtet
Subjektive Voraussetzungen:
Volljährigkeit;
nicht gerichtlich disqualifiziert oder entmündigt worden sein;
Erfüllung der Schulpflicht und Absolvierung einer weiterführenden Schule oder alternativ Besuch eines speziellen Vorbereitungskurses bei ordnungsgemäß zugelassenen Einrichtungen.
Die fachliche Eignung wird vom Verkehrsleiter verlangt, d. h. von der Person, die auch die Voraussetzung der Zuverlässigkeit besitzt und die Verkehrstätigkeit kontinuierlich und effektiv leitet. Der Verkehrsleiter darf nur die Verkehrstätigkeit eines Unternehmens leiten und muss alternativ eine der folgenden Positionen innerhalb des Transportunternehmens innehaben
alleiniger Geschäftsführer, d.h. Mitglied des Verwaltungsrats, für juristische Personen des öffentlichen Rechts, für juristische Personen des Privatrechts und, vorbehaltlich der Nummer 2), für jede andere Art von Unternehmen
unbeschränkt haftender Gesellschafter bei Personengesellschaften;
Inhaber eines Einzelunternehmens oder Familienunternehmens oder Mitarbeiter eines Familienunternehmens;
Person, die durch ein Arbeitsverhältnis gebunden ist und der die entsprechenden Befugnisse ausdrücklich übertragen wurden.
Alternativ kann das Unternehmen mit einer Gesamtflotte von bis zu fünfzig Fahrzeugen durch einen schriftlichen Vertrag einen externen Verkehrsleiter benennen, der mit keinem anderen Kraftverkehrsunternehmen verbunden sein darf.
So geht es
Wer an der Prüfung teilnehmen möchte, muss während der Öffnungszeit einen abgestempelten Antrag einreichen, indem er den Antrag online über den Bürgersaal, der nach der Authentifizierung über die unten stehende Schaltfläche zugänglich ist, ausfüllt und abschickt.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Zahlung der Gebühr von 100 Euro, wie im Abschnitt "Kosten" angegeben;
Prüfungstermin 10. Dezember 2025 - Einreichung der Anträge vom 10. Oktober bis 10. November 2025.
Kosten
PagoPA-Gebühr: T059 - Prüfung für die Erteilung von Berufszulassungen
100,00 Euro
Diese Zahlung ist nur für eine Prüfungssitzung gültig. Das Nichterscheinen zur Prüfung führt nicht zu einer Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Nur im Falle einer durch ein ärztliches Attest belegten Abwesenheit wegen Krankheit wird die geleistete Zahlung als gültig für die Ablegung der Prüfung in der folgenden Sitzung betrachtet, für die kein neuer Antrag gestellt werden muss.
Zugang zum Service
Anmeldung zur Berufseignungsprüfung für den Personenverkehr