Personenbeförderung im Straßenverkehr - Bescheinigung der fachlichen Eignung

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Wie man einen Befähigungsnachweis für den Personenkraftverkehr erhält.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Prüfungstermine Jahr 2025

  • 7. April 2025 - Einreichung der Bewerbungen vom 5. Februar bis 6. März 2025;
  • 10. Dezember 2025 - Einreichung der Bewerbungen vom 10. Oktober bis 10. November 2025.

Nur für Personen mit Wohnsitz in der Provinz Trient.

Beschreibung

Die Ausübung des Berufs des Personenkraftverkehrsunternehmers ist die entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, d. h. mit Kraftfahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Omnibusse für den Eigengebrauch im Sinne von Artikel 83 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes sind ausgeschlossen.

Die Ausübung des Berufs erfordert das obligatorische Bestehen einer Prüfung, die zur Erlangung eines Befähigungsnachweises für die Tätigkeit des Personenbeförderers berechtigt.

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen von je zwei Stunden Dauer, die jeweils Folgendes umfassen

  1. einem Fragebogen mit sechzig Fragen, die aus einer Auswahl von vier Alternativen zu beantworten sind; für die Bewertung der Prüfung werden maximal sechzig Punkte vergeben
  2. einer Übung zu einem praktischen Fall; für die Bewertung der Prüfung werden maximal vierzig Punkte vergeben.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat

  • mindestens dreißig Punkte für den unter 1. genannten Fragebogentest
  • mindestens sechzehn Punkte für den Übungstest gemäß Punkt 2;
  • und eine Gesamtnote, die sich aus der Summe der Noten für beide Tests ergibt, von mindestens sechzig Punkten (60/100).

Die allgemeine Liste der Fragen für den Test gemäß Punkt 1. und die Arten der Übungen für den Test gemäß Punkt 2. werden auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht(hier klicken).

Kurse zur Prüfungsvorbereitung
Mit den Vorbereitungskursen auf die Prüfung werden vom Verkehrsministerium zugelassene Ausbildungseinrichtungen betraut.
Im Trentino sind folgende Einrichtungen akkreditiert
- das Berufsausbildungszentrum der Volksuniversität Trentino
- dieFahrschule Rendena.

An wen es sich richtet

Subjektive Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit;
  • nicht gerichtlich disqualifiziert oder entmündigt worden sein;
  • Erfüllung der Schulpflicht und Absolvierung einer weiterführenden Schule oder alternativ Besuch eines speziellen Vorbereitungskurses bei ordnungsgemäß zugelassenen Einrichtungen.

Die fachliche Eignung wird vom Verkehrsleiter verlangt, d. h. von der Person, die auch die Voraussetzung der Zuverlässigkeit besitzt und die Verkehrstätigkeit kontinuierlich und effektiv leitet.
Der Verkehrsleiter darf nur die Verkehrstätigkeit eines Unternehmens leiten und muss alternativ eine der folgenden Positionen innerhalb des Transportunternehmens innehaben

  1. alleiniger Geschäftsführer, d.h. Mitglied des Verwaltungsrats, für juristische Personen des öffentlichen Rechts, für juristische Personen des Privatrechts und, vorbehaltlich der Nummer 2), für jede andere Art von Unternehmen
  2. unbeschränkt haftender Gesellschafter bei Personengesellschaften;
  3. Inhaber eines Einzelunternehmens oder Familienunternehmens oder Mitarbeiter eines Familienunternehmens;
  4. Person, die durch ein Arbeitsverhältnis gebunden ist und der die entsprechenden Befugnisse ausdrücklich übertragen wurden.

Alternativ kann das Unternehmen mit einer Gesamtflotte von bis zu fünfzig Fahrzeugen durch einen schriftlichen Vertrag einen externen Verkehrsleiter benennen, der mit keinem anderen Kraftverkehrsunternehmen verbunden sein darf.

So geht es

Wer an der Prüfung teilnehmen möchte, muss während der Öffnungszeit einen abgestempelten Antrag einreichen, indem er den Antrag online über den Bürgersaal, der nach der Authentifizierung über die unten stehende Schaltfläche zugänglich ist, ausfüllt und abschickt.

Zeiten und Fristen

Prüfungstermin 10. Dezember 2025 - Einreichung der Anträge vom 10. Oktober bis 10. November 2025.

Kosten

PagoPA-Gebühr: T059 - Prüfung für die Erteilung von Berufszulassungen
100,00 Euro

Diese Zahlung ist nur für eine Prüfungssitzung gültig. Das Nichterscheinen zur Prüfung führt nicht zu einer Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Nur im Falle einer durch ein ärztliches Attest belegten Abwesenheit wegen Krankheit wird die geleistete Zahlung als gültig für die Ablegung der Prüfung in der folgenden Sitzung betrachtet, für die kein neuer Antrag gestellt werden muss.

Zugang zum Service

Anmeldung zur Berufseignungsprüfung für den Personenverkehr

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 24.07.2025 12:04

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