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Fahrschule - Lehrer- und Ausbilderqualifikation

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Die Prüfung zur Erlangung der Qualifikation des theoretischen Lehrers oder des Fahrschullehrers wird durch den Ministerialerlass Nr. 17 vom 26. Januar 2011 geregelt, die Termine der Prüfungssitzungen zur Erlangung der Qualifikation des Lehrers und des Fahrlehrers sind im folgenden Abschnitt angegeben.

Beschreibung

Für das laufende Jahr sind die folgenden Prüfungssitzungen vorgesehen.

Ausbilder-Session:

  • erste Session am 5. Mai 2026 (Quiztest und mündlich; das Datum der praktischen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 3. März bis 3. April 2026;
  • zweite Sitzung am 4. November 2026 (Quiztest und mündliche Prüfung; das Datum der praktischen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 2. September bis 2. Oktober 2026;

Sitzung der Lehrkräfte:

  • erste Sitzung am 12. Mai 2026 (Quiz und schriftliche Prüfung; das Datum der mündlichen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 10. März bis 10. April 2026;
  • zweite Sitzung am 11. November 2026 - (Quiz und schriftliche Prüfung; das Datum der mündlichen Prüfungen wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 9. September bis 9. Oktober 2026.

Nur für Personen mit Wohnsitz in der Provinz Trient oder Personen, die den entsprechenden Kurs in der Provinz Trient besucht haben.

Veröffentlichung der Liste der zugelassenen Teilnehmer und Hinweise auf den Ablauf der Prüfung:

Die Voraussetzungen für die Erlangung derQualifikation als Theorielehrer sind:

  • Alter nicht unter 18 Jahren;
  • Sekundarschulabschluss, der im Anschluss an ein mindestens fünfjähriges Studium erworben wurde;
  • nicht als Gewohnheits-, Berufs- oder Trenddelinquent erklärt worden zu sein und nicht Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen zur persönlichen Sicherheit oder von Maßnahmen zur Prävention gewesen zu sein;
  • Führerschein der Klasse B normal oder besonders;
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem 160-stündigen Theoriekurs.

Für dieQualifikation von Fahrschullehrern gelten die folgenden Anforderungen:

  • Alter von mindestens 21 Jahren
  • Sekundarschulabschluss, der nach einer mindestens fünfjährigen Ausbildung erworben wurde;
  • nicht als Gewohnheits-, Berufs- oder Trenddelinquent erklärt worden sein und nicht Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen zur persönlichen Sicherheit oder von Maßnahmen zur Prävention gewesen sein;
  • Führerschein:
  1. BE und CE zur Durchführung von Fahrübungen für den Erwerb der Führerscheine B, BE, C, CE;
  2. A, BE, CE zur Durchführung von Fahrübungen zur Erlangung der Führerscheine AM, A1, A2, A, B, BE, C und CE
  3. BE, CE und DE für die Durchführung von Übungen zur Erlangung der Führerscheine B, BE, C, CE, D, DE
  4. A, BE, CE und DE für die Durchführung von Verfahren zur Erteilung von AM-, A1-, A2-, A-, B-, BE-, C-, CE-, D-, DE-Lizenzen
  5. BE- und CE-Führerscheine, die ausschließlich der Aufnahme einer Fahrschultätigkeit dienen
  • Teilnahmebescheinigung für einen Kurs, der aus einem theoretischen Teil von 90 Stunden und einem praktischen Teil von 26 Stunden für Punkt 1, 32 Stunden für die Punkte 2 und 3 bzw. 38 Stunden für Punkt 4 besteht.

Beschränkungen

An wen es sich richtet

Nur Personen mit Wohnsitz in der Provinz Trient und Personen, die den entsprechenden Kurs in der Provinz Trient besucht haben

So geht es

Diejenigen, die die Prüfung ablegen möchten, müssen während der Frist einen abgestempelten Antrag einreichen, indem sie den Antrag online über die Stanza del Cittadino (Bürgerbüro) ausfüllen und abschicken, die über den unten stehenden Link zu erreichen ist, nachdem sie sich mittels SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), CIE (Carta d'Identità Elettronica), CNS (Carta Nazionale dei Servizi) oder CPS (Carta Provinciale dei Servizi) identifiziert haben:

Bürgersaal für die Eintragung als Fahrlehrer

Bürgersaal für die Einschreibung als Fahrschullehrer

Für die Zahlung ist es notwendig, PAGOPA über "il portale dell'automobilista" zu benutzen, siehe:

PAGOPA-ANWEISUNGEN

Der mit dem Tarif verbundene PAGOPA-Code:

  • T059 "Prüfung für die Ausstellung von Berufsqualifikationen" (Tarif für den Raum Trient).
  • N019 "Stempelsteuer" (Tarifplan nationaler Geltungsbereich).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag beizufügende Dokumente

  • Fotokopie eines gültigen Ausweises und für Nicht-EU-Bürger die Fotokopie einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung
  • Fotokopie des vorhandenen Führerscheins;
  • pagoPA-Einzahlungsbeleg über 100,00 €;
  • pagoPA-Einzahlungsbeleg über 16,00 €;
  • Fotokopie der Bescheinigung über die Teilnahme am Grundausbildungslehrgang;
  • (falls zutreffend) Fotokopie der bereits erworbenen Theorie-/Fahrlehrerqualifikation.

Zeiten und Fristen

Siehe Beschreibung oben.

Kosten

Stempelgebühr (Zahlung über PAGOPA-Tarif "N019")
16,00 Euro

Gebühren (Zahlung über PAGOPA-Tarif "T059")
100,00 Euro

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 25.02.2026 12:11

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