Beschreibung
Für das laufende Jahr sind die folgenden Prüfungssitzungen vorgesehen.
Ausbilder-Session:
- erste Session am 8. Mai 2025 (Quiztest und mündlich; das Datum der praktischen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 7. März bis 7. April 2025;
- zweite Sitzung am 4. November 2025 (Quiztest und mündliche Prüfung; das Datum der praktischen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 3. September bis 3. Oktober 2025;
Sitzung der Lehrkräfte:
- erste Sitzung am 20. Mai 2025 (Quiz und schriftliche Prüfung; das Datum der mündlichen Prüfungen wird später festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 18. März bis 18. April 2025;
- zweite Sitzung am 11. November 2025 - (Quiz und schriftliche Prüfung; das Datum der mündlichen Prüfungen wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt) - Einreichung der Bewerbungen vom 10. September bis 10. Oktober 2025.
Nur für Personen mit Wohnsitz in der Provinz Trient oder Personen, die den entsprechenden Kurs in der Provinz Trient besucht haben.
Veröffentlichung der Liste der zugelassenen Teilnehmer und Angaben zum Ablauf der Prüfung:
Liste der zur Sitzung der Ausbilder am 8. Mai 2025 zugelassenen Teilnehmer
Liste der für die Lehrersitzung vom 20. Mai 2025 zugelassenen Personen
Ergebnisse der schriftlichen Prüfung der Lehrer vom 20. Mai 2025
Die Voraussetzungen für dieQualifikation als Theorielehrer sind:
- Alter nicht unter 18 Jahren;
- Abschluss der Sekundarschule nach einem Studium von mindestens fünf Jahren;
- nicht als Gewohnheits-, Berufs- oder Trenddelinquent erklärt worden zu sein und nicht Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen zur persönlichen Sicherheit oder von Maßnahmen zur Prävention gewesen zu sein;
- Führerschein der Klasse B normal oder besonders;
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem 160-stündigen Theoriekurs.
Für dieQualifikation von Fahrschullehrern gelten die folgenden Anforderungen:
- Alter von mindestens 21 Jahren
- Sekundarschulabschluss, der nach einer mindestens fünfjährigen Ausbildung erworben wurde;
- nicht als Gewohnheits-, Berufs- oder Trenddelinquent erklärt worden sein und nicht Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen zur persönlichen Sicherheit oder von Maßnahmen zur Prävention gewesen sein;
- Führerschein:
- BE und CE zur Durchführung von Fahrübungen zur Erlangung der Führerscheine B, BE, C, CE;
- A, BE, CE zur Durchführung von Fahrübungen zur Erlangung der Führerscheine AM, A1, A2, A, B, BE, C und CE
- BE, CE und DE für die Durchführung von Übungen zur Erlangung der Führerscheine B, BE, C, CE, D, DE
- A, BE, CE und DE für die Durchführung von Verfahren zur Erteilung von AM-, A1-, A2-, A-, B-, BE-, C-, CE-, D-, DE-Lizenzen
- BE- und CE-Führerscheine, die ausschließlich der Aufnahme einer Fahrschultätigkeit dienen
- Teilnahmebescheinigung für einen Kurs, der aus einem theoretischen Teil von 90 Stunden und einem praktischen Teil von 26 Stunden für Punkt 1, 32 Stunden für die Punkte 2 und 3 bzw. 38 Stunden für Punkt 4 besteht.
Beschränkungen