Zur Erlangung des Befähigungsnachweises für die Aufnahme der Tätigkeit der Kraftfahrzeugberatung sind verpflichtet
- die Inhaber von Einzelfirmen;
- mindestens einer der Gesellschafter von Personengesellschaften
- mindestens einer der persönlich haftenden Gesellschafter von Kommanditgesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien;
- mindestens einer der Geschäftsführer bei jeder anderen Gesellschaftsform.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Bescheinigung sind:
- Italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates;
- Volljährigkeit;
- sittliche Anforderungen (keine Verurteilung, keine Verwaltungsmaßnahmen zur persönlichen Sicherheit oder vorbeugende Maßnahmen, kein Berufsverbot, keine Entmündigung und kein Konkurs;
- Sekundarschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.
Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit Fragen zu folgenden Themen
- Straßenverkehr;
- Straßentransport;
- Schifffahrt;
- öffentliches Register für Kraftfahrzeuge;
- Steuerrecht, das für den Sektor relevant ist.
Nachstehend können Sie die aktualisierte Liste der Fragen herunterladen:
NB: Die Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 59/97 vom 09.06.1997 des Ministeriums für Verkehr und Schifffahrt, Generaldirektion M.C.T.C., werden wie folgt zitiert: "Die Prüfungsausschüsse informieren die Interessenten nur über die Fragen und die vorgegebenen Mehrfachantworten, wobei die Angabe der jeweiligen Lösungen unterbleibt".
NB: Jeder Kandidat erhält einen Bogen mit fünf Fragen für jede der fünf von der Prüfung abgedeckten Disziplinen, insgesamt also 25 Fragen mit vorgegebenen Mehrfachantworten, von denen nur eine richtig sein darf ; der Kandidat muss die richtige Antwort angeben.
Hinweis: Der Inhaber des Zahlungsbescheids muss mit dem Anmelder der Prüfung identisch sein.