Beschreibung
Im Folgenden können Sie die landesweiten, nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Programm „Europäischer Sozialfonds Plus 2021–2027“ der Autonomen Provinz Trient einsehen.
ESF+-Programm 2021–2027
Dokument, in dem die Autonome Provinz Trient ihre Strategie zur Programmplanung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) darlegt, gemäß den Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Italien und der Europäischen Kommission zur Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021–2027.Einezusammenfassende Darstellung des ESF+-Programmplans 2021–2027 ist verfügbar.
- Beschluss der Europäischen Kommission C(2022) 5852 vom 8. August 2022
Genehmigung des Programms„PR PA Trento ESF+ 2021–2027“zur Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Rahmen des Ziels „Investitionen für Beschäftigung und Wachstum“ für die Autonome Provinz Trient in Italien. - Beschluss der Provinzregierung Nr. 1810 vom 7. Oktober 2022
Endgültige technische Genehmigung des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient im Anschluss an dessen Genehmigung durch die Europäische Kommission mit dem Beschluss C(2022) 5852 vom 8. August 2022. - Beschluss der Europäischen Kommission C(2025) 4620 vom 4. Juli 2025
Änderung des Programms „Europäischer Sozialfonds plus (ESF+) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient (Fassung 2), nach Genehmigung dieser Änderung durch die Europäische Kommission mit dem Durchführungsbeschluss C(2025) 4620 vom 4. Juli 2025. - Beschluss der Landesregierung Nr. 1210 vom 25. August 2025
Endgültige Genehmigung der Änderung des Programms „Europäischer Sozialfonds plus“ (ESF+) 2021–2027 der Autonomen Provinz Trient (Fassung 2) nach Genehmigung dieser Änderung durch die Europäische Kommission mit dem Durchführungsbeschluss C(2025)4620 vom 4. Juli 2025 sowie Änderung der finanziellen Aufteilung der im ESF+-Programm 2021–2027 aufgeführten und mit Beschluss Nr. 1810 vom 7. Oktober 2022 genehmigten Beispielmaßnahmen.
- Verordnung (EU) 2021/1060mit gemeinsamen Bestimmungen.
- Verordnung (EU) 2021/1057zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
- Partnerschaftsabkommen Italien 2021–2027
Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Italien und der Europäischen Kommission für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 wurde am 15. Juli 2022 durch einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission genehmigt.
- Beschluss der Provinzregierung Nr. 1932 vom 12. November 2021
Genehmigung der „Strategischen Leitlinien für die Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) der Autonomen Provinz Trient für den Zeitraum 2021–2027“.
- Durchführungsverordnung zur Umsetzung der ESF+- und EFRE-Programme
Durchführungsverordnung zu Artikel 18 des Landesgesetzes Nr. 2 vom 16. Februar 2015 (Landesgesetz „Europa 2015“) zur Umsetzung des Programms „Europäischer Sozialfonds Plus“ (ESF+) und des Programms „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021–2027“, genehmigt mit D.P.P. Nr. 13-89/Leg. vom 30. Juni 2023. - Beschluss der Landesregierung Nr. 2004 vom 20. Oktober 2023
Modalitäten der organisatorischen Koordinierung zwischen den an der Umsetzung der Programme des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021–2027 beteiligten Provinzbehörden und der Verwaltungsbehörde. - SiGeCo ESF+ 2021–2027
Dokument, in dem die Verwaltungsbehörde ihre Aufgaben und die entsprechenden Verfahren zur Umsetzung des Programms beschreibt. - Verfahrenshandbuch der Verwaltungsbehörde des ESF+-Programms 2021–2027(Version 1, 2 und 3).
- Kriterien und Modalitäten für die Umsetzung des Programms ESF+ 2021–2027
Genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2006 vom 20. Oktober 2023. - Allgemeine Kriterien und Bewertungsraster für die im Rahmen des ESF+-Programms 2021–2027 finanzierten Projektvorschläge mit Ausbildungsinhalten
Genehmigt durchBeschluss der Landesregierung Nr. 2368 vom 21. Dezember 2023.
- Auswahlkriterien für Maßnahmen im Rahmen des ESF+ 2021–2027 – Fassung 2
Genehmigt vom Begleitausschuss am 6. Juli 2023 und durchBeschluss der Landesregierung Nr. 1594 vom 1. September 2023. - Auswahlkriterien für ESF+-Maßnahmen 2021–2027 – Fassung 1
Genehmigt vom Begleitausschuss am 22. November 2022 und durchBeschluss der Landesregierung Nr. 2357 vom 16. Dezember 2022.