Beschreibung
Gemäß Art. 42 der EU-Verordnung 1060/2021 werden die kumulativen Fortschrittsdaten des ESF+-Programms veröffentlicht, die die Verwaltungsbehörde der Europäischen Kommission bis zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli, 30. September und 30. November eines jeden Jahres an die Europäische Kommission übermittelt.