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Zuschüsse für den Landschaftsschutz: Anträge ausgesetzt

Mit Beschluss Nr. 1987 vom 6. Dezember 2024 setzte der Provinzialrat bis auf weiteres die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse für die Wiederherstellung eines Vermögensgegenstandes, der zu den unter Landschaftsschutz stehenden Gebieten gehört oder selbst unter Schutz steht und durch Handlungen oder Tatsachen beschädigt wurde, die nicht dem Eigentümer zuzuschreiben sind, sowie für die Wiederherstellung oder außerordentliche Instandhaltung oder Aufwertung von Vermögensgegenständen aus.

Veröffentlichungsdatum:

10.12.2024

Themen
Territorium, Stadtplanung und Bauwesen
Art des Inhalts
Benachrichtigung

Beschreibung

Bei den Zuschüssen für den Landschaftsschutz handelt es sich um Anreize, die in Artikel 72, Absatz 10 des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 4. August 2015 "Provinzgesetz zur Verwaltung des Territoriums" vorgesehen sind und vom Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz verwaltet werden; sie können für außerordentliche Instandhaltungs- oder Aufwertungsarbeiten an Vermögenswerten in Umweltschutzgebieten beantragt werden.

Die bisher angewandten Kriterien sind die des Provinzialratsbeschlusses Nr. 1718 vom 19. Juli 2002, die nicht mit den aktualisierten provinzialen, nationalen und gemeinschaftlichen Vorschriften sowohl für Subventionen und Beiträge als auch für Verwaltungsverfahren vereinbar sind.

Die Aussetzung der Fristen für die Einreichung von Subventionsanträgen - die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres laufen - ist daher durch die Notwendigkeit bedingt, die Möglichkeit einer Aktualisierung der Durchführungskriterien sowie des zugrundeliegenden Verwaltungsverfahrens zu prüfen, wobei der Grundsatz der Effizienz der Verwaltungstätigkeit zu beachten ist und das Verfahren nicht erschwert werden darf.

Außerdem berücksichtigen die derzeitigen Kriterien nicht die Dynamik der Marktpreise und die von der Verwaltung tatsächlich zur Verfügung gestellten Mittel, so dass die Grenzen der zuschussfähigen Ausgaben, die Intensität der Mitbeteiligung und die Bezugsgrößen der Ausgaben für die eingereichten Projekte neu bewertet werden müssen.

Durch den Beschluss Nr. 1987 vom 6. Dezember 2024 wird die Frist für die Einreichung von Zuschussanträgen ab dem 1. Januar 2025 und bis zu einer anderweitigen Regelung ausgesetzt. Die während des Aussetzungszeitraums eingereichten Zuschussanträge werden archiviert.

Dokumente

Deliberazione della Giunta Provinciale n. 1987 del 6/12/2024

Legge provinciale 4 agosto 2015, n. 15, art. 72, commi 10 e 11 - Sussidi per interventi di restauro e manutenzione straordinaria di beni ricadenti nelle aree soggette a tutela del paesaggio. Sospensione dei termini per la presentazione delle domande di contributo.

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Erster Gültigkeitstag 01.01.2024

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:07

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