Beschreibung
Die Neuerungen betreffen insbesondere die Verschiebung des Zeitfensters für die Einreichung von Anträgen in Bewertungsform vom 1. auf den 30. November (Veranstaltungen, Promotion, überregionale Aktivitäten, junge Talente, Profisport, Sport und Behinderung, CONI-Projekte); die Einführung der Durchführungsbestimmungen von Artikel 17a bezüglich der Beiträge für Unternehmen und Privatpersonen, die Sportverbände und -vereine sponsern (Anträge vom 1. bis 31. Oktober für Sponsoring im Jahr 2021) die Ausweitung der Möglichkeit für Sportverbände, die auf Provinzebene tätig sind, einen Beitrag für die Anschaffung von Kleinbussen für den Transport von Auswahlmannschaften zu beantragen (Anträge vom 1. bis 31. Oktober) sowie die Möglichkeit, den Beitrag um die nachgewiesenen Ausgaben für Ausrüstungen zu erhöhen, die für den Transport von behinderten Sportlern genehmigt wurden.
Die Antragsfristen für die Jugendamateure, den Breitensport für alle, die Sportstipendien, die Arbeit der Verbände und die Versicherungskosten bleiben unverändert.
Die neuen Kriterien gelten ab sofort für neue Anträge, die in evaluativer Form eingereicht werden, und ab dem 1. Januar 2023 für Anträge, die in automatischer Form eingereicht werden.
Die wichtigsten Änderungen, die für jede Maßnahme eingeführt wurden, sind im Folgenden aufgeführt.
Kapitel II - Beiträge gemäß Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe a) des Gesetzes für die Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse:
(a) Die Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Bewertungsverfahrens wurde auf den 1. bis 30. November verlegt;
(b) Der beschreibende Bericht wurde gestrichen;
(c) den Verweis auf die Starterliste gestrichen und durch die Angabe der Anzahl der Starter ersetzt.
Kapitel III - Beiträge gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes für die Durchführung von Werbekampagnen zugunsten des Jugendsports, der Gleichstellung der Geschlechter, des sozialen Zusammenhalts und des Behindertensports:
(a) die Sammlung der Anträge im Rahmen des Veranlagungsverfahrens auf den 1. bis 30. November verschoben;
b) eine Höchstgrenze für den Beitrag von 40.000 Euro eingeführt, sowohl für Anträge im Bewertungsverfahren als auch im automatischen Verfahren;
c) es wurden einige Absätze eingefügt, um den Verfahrensablauf im Zusammenhang mit der Erstellung der Orientierungskarten besser zu definieren.
Kapitel V - Abschnitt A - Beiträge im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes zur Unterstützung von Amateur-Jugendaktivitäten:
(a) Aus der Liste der registrierten Mitglieder wurde der Name des Sportlers entfernt und durch die Angabe der Steuernummer ersetzt.
Kapitel V, Abschnitt B - Beiträge gemäß Artikel 16 (3) des Gesetzes zur Unterstützung von Sporttalenten:
(a) Verlegung der Einreichung der Anträge im Rahmen des Veranlagungsverfahrens auf den 1. bis 30. November.
Kapitel VI - Beiträge gemäß Artikel 17 des Gesetzes für den Profisport:
(a) Verlegung der Einreichung von Anträgen im Feststellungsverfahren auf den 1. bis 30. November.
Kapitel VII - Zuschüsse gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe f) des Gesetzes für Initiativen im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderungen:
(a) Verlegung der Sammlung von Anträgen im Beurteilungsverfahren auf den 1. bis 30. November;
b) die Beschränkung der Beförderung auf das Gebiet der Provinz aufgehoben.
Kapitel VIII - Zuschüsse gemäß Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe h) des Gesetzes für Amateursportaktivitäten, die interregional, national und international durchgeführt werden:
(a) Verlegung der Sammlung von Anträgen nach dem Bewertungsverfahren auf den 1. bis 30. November;
(b) den beschreibenden Bericht abgeschafft.
Kapitel X - Zuschüsse gemäß Artikel 26 (2) und (3) des Gesetzes für den Erwerb oder die Erneuerung spezifischer Einzelausrüstungen, die für die Ausübung des Sports durch Behinderte erforderlich sind:
(a) Verlegung der Sammlung von Anträgen im Bewertungsverfahren auf den 1. bis 30. November.
Kapitel XI - Zuschüsse gemäß Abschnitt 26(4) des Gesetzes für die Eröffnung und den Betrieb einer Vereinsabteilung für behinderte Menschen:
(a) Verlegung der Antragserhebung im Veranlagungsverfahren auf den 1. bis 30. November.
Kapitel XVII - Zuschüsse gemäß Artikel 37 Absatz 3 des Gesetzes für Projekte des CONI-Komitees der Provinz zur Unterstützung von Unterstützungs-, Koordinierungs- und Förderungsdiensten für die auf dem Gebiet der Provinz organisierten Sportaktivitäten:
(a) Verschiebung der Sammlung von Anträgen mit Bewertungsverfahren auf den 1. bis 30. November.
Kapitel XVIII, Abschnitt A - Beiträge gemäß Artikel 21, Absatz 1, Buchstabe a) des Gesetzes zur Unterstützung von Projekten zur Förderung der motorischen Aktivität:
(a) Hinzufügung von zwei zusätzlichen Parametern zu den Bewertungskriterien: Begleitung und Bewertung; Bewertung früherer Projekte;
(b) Einführung einer Mindestpunktzahl für die Förderfähigkeit der eingereichten Projekte von 28 von 48 Punkten.
Kapitel XIX - Zuschüsse gemäß Artikel 15a des Gesetzes für den Erwerb von Fahrzeugen für den sicheren kollektiven Transport von Sportlern
a) Es wurde die Möglichkeit eingeführt, dass auch Delegationen oder Sektionen von Sportverbänden, die auf Provinzebene tätig sind, einen Zuschuss beantragen können, wie dies durch die Änderung von Artikel 32 des Provinzialgesetzes Nr. 22 "Gesetz über die Stabilität der Provinzen 2022" vom 27. Dezember 2021 eingeführt wurde.
b) Einführung der Möglichkeit, den Beitrag um den Betrag zu erhöhen, der den nachgewiesenen Ausgaben für die genehmigten Ausrüstungen für den Transport von behinderten Sportlern entspricht, bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro
c) Abschaffung des beschreibenden Berichts;
d) Abschaffung der Parameter für die Erstellung der Rangliste: Einziger Parameter ist die Reihenfolge der Antragstellung, wobei Erstanträgen Vorrang eingeräumt wird;
e) die zeitliche Beschränkung, die den Verkauf des finanzierten Fahrzeugs verbietet, wurde von 10 auf 5 Jahre verkürzt.
Kapitel XIX bis - Solidaritätsfinanzierung, auf die in Artikel 28 des Gesetzes Bezug genommen wird:
(a) Die bereits vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 674 vom 3. Mai 2021 genehmigten Artikel wurden ohne weitere Änderungen in den Text aufgenommen.
Kapitel XIX ter - Beiträge für das Sponsoring von Berufs- und/oder Amateursportverbänden und -vereinen und/oder Amateursportverbänden und -vereinen gemäß Artikel 17a des Gesetzes:
(a) Einführung der neuen Gliederung mit der Bestimmung für die Gewährung eines Beitrags (kein Steuerausgleich). Die Einreichung dieser Anträge für Verträge, die im Jahr 2021 abgeschlossen werden, ist vom 1. bis 31. Oktober 2022 vorgesehen. Die ordentliche Frist wird dann der 1. bis 31. Mai sein.