Beschreibung
Einhundertvierundsiebzig Zuschussanträge gingen ein und wurden vom Amt für Sportaktivitäten geprüft: 65 mit positivem Ergebnis; 77 förderfähige Anträge, denen jedoch aufgrund der Ausschöpfung der verfügbaren Mittel kein Zuschuss gewährt wurde; 22 nicht förderfähige Anträge aufgrund fehlender Anforderungen gemäß den Durchführungskriterien des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016; 10 Anträge, die von den Antragstellern während des Vorprüfungsverfahrens zurückgezogen wurden.
Die Mittelzuweisung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 97.500 Euro ermöglichte die Finanzierung von 45 Anträgen (von 83 förderfähigen), die sich auf Sportstudenten in Mannschaftssportarten bezogen, und von weiteren 20 Anträgen (von 59 förderfähigen), die sich auf Sportstudenten in Einzelsportarten bezogen.
Im Abschnitt "Dokumente" unten finden Sie die Maßnahme mit den Rankings für "Stipendien für Einzelsportarten" und "Stipendien für Mannschaftssportarten" sowie die Liste der "nicht förderfähigen Anträge".
Bitte beachten Sie, dass die Punktzahl für jeden förderfähigen Antrag unter Berücksichtigung der schulischen und sportlichen Leistungen gebildet wurde, wie vom Provinzialrat mit Beschluss Nr. 1605/2022 festgelegt. Sie ist insbesondere das Ergebnis der folgenden Operation: (Punktzahl für die schulischen Leistungen) + [0,70 x (Punktzahl für die sportlichen Leistungen)] + [0,30 x (Punktzahl für die sportlichen Leistungen) x (Wert des Verbreitungsindexes der jeweils ausgeübten Sportart)].
Sobald die Entscheidung durch die Dienststelle Haushalt und Rechnungswesen getroffen wurde, erhalten alle Antragsteller eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis ihres Antrags sowie - im Falle der begünstigten studentischen Sportler - die Formulare für die Beantragung der Auszahlung des gewährten Zuschusses.