Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Mitteilung über die Nichteinhaltung der Zustellungsbedingungen durch öffentliche Bekanntmachung im Zusammenhang mit den vor dem Regionalen Verwaltungsgericht Latium anhängigen Streitigkeiten über die...

Es war nicht möglich, die Veröffentlichung der Verfahrensunterlagen auf Antrag der klagenden Unternehmen innerhalb der in den Beschlüssen des Regionalen Verwaltungsgerichts Latium festgelegten Fristen vorzunehmen, da eine große Anzahl von Unterlagen durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden musste.

Veröffentlichungsdatum:

07.07.2023

Themen
Gesundheit und Wohlbefinden
Art des Inhalts
Benachrichtigung

Beschreibung

Im Rahmen des Verfahrens betreffend die Rückzahlung der Überschreitung der Ausgabenobergrenze für den Erwerb von Medizinprodukten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 (pay - back) hat das regionale Verwaltungsgericht Latium - Rom mit mehreren Beschlüssen die öffentliche Bekanntmachung der Verfahrensunterlagen auf Antrag der klagenden Unternehmen auf der institutionellen Website der öffentlichen Verwaltungen genehmigt , um die Integration des Kreuzverhörs aller Strukturen des SSN/SSR, mit Ausnahme der Regionen, die im Bereich der Medizinprodukte tätig sind und diese in den Bezugsjahren erworben haben, sowie aller Unternehmen, die die oben genannten öffentlichen Strukturen in den Bezugsjahren mit Medizinprodukten beliefert haben, zu gewährleisten.

Die vorgenannten Veröffentlichungen müssen unter Androhung der Unzulässigkeit der Rechtsmittel innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen ab der Mitteilung der Anordnungen, die die Veröffentlichung anordnen, erfolgen, wobei der Nachweis der
des Nachweises der Erfüllung solcher vorgeschriebenen Erfüllungen innerhalb der darauffolgenden Ausschlussfrist von weiteren 30 (dreißig) Tagen ab der ersten Erfüllung.
Für den Fall, dass die angegebenen Verwaltungen angesichts der Vielzahl der an sie zu richtenden Integrationsaufträge Schwierigkeiten/Unmöglichkeiten haben, die entsprechenden Erfüllungen innerhalb der in den Aufträgen angegebenen Fristen zu erfüllen, und dies förmlich bestätigen, ist die Erfüllung so zu verstehen, dass die Antragsteller den Antrag auf die betreffende Veröffentlichung an die angegebenen Verwaltungen weiterleiten.

Die Autonome Provinz Trient erkennt hiermit förmlich an und teilt mit, dass sie es aufgrund der großen Menge an Dokumenten, die durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden müssen, für schwierig/unmöglich hält, dies innerhalb der in den Anordnungen selbst festgelegten Fristen zu tun .
Sie teilt daher mit, dass sie die in den genannten Anordnungen festgelegten Veröffentlichungsanforderungen so schnell wie möglich und im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Mittel erfüllt und erfüllen wird.

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:14

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren